-
Russe wegen Hitlergruß vor Synagoge in Frankreich zu acht Monaten Haft verurteilt
-
Acht Jahre nach Ausschreitungen in Chemnitz: Ein Fall wird neu geprüft
-
Massiver Datendiebstahl in Polen: 19 Millionen Patienten betroffen
-
Mecklenburg-Vorpommern: 16-jährige Autofahrerin entkommt mehrmals der Polizei
-
Lizenz zum Zurückschlagen: Kabinett beschließt umstrittene Geheimdienst-Reform
-
Nach Tod des Vaters: Messi zweifelt an seiner Zukunft
-
24-Jähriger soll in Frankfurt am Main Gleichaltrigen getötet haben
-
Barmer-Umfrage: Fast jeder Fünfte verschweigt etwas beim Arzt
-
AfD-Landrat verliert Rechtsstreit um Äußerung von Gesundheitsminister Linnemann
-
Greenpeace wirft Ölkonzernen immer höhere "Übergewinne" vor - Branche widerspricht
-
Erntebeginn für Champagner-Trauben in diesem Jahr so früh wie nie
-
Früherer chinesischer Premier Zhu im Alter von 97 Jahren gestorben
-
Banaszak dringt auf gemeinsames Handeln demokratischer Parteien gegen die AfD
-
Ertrunkene Dreijährige in Schleswig-Holstein: Ermittlungen gegen Eltern
-
Quallen und Hitze legen ein Fünftel von Frankreichs Atomstromproduktion lahm
-
Frühstartrente soll frühzeitigen Vermögensaufbau für das Alter erleichtern
-
Ermittlungsverfahren gegen toten CSD-Attentäter formal eingestellt
-
Kabinett beschließt umstrittene Reform der Geheimdienst-Befugnisse
-
Kabinett beschließt: Bafög wird erhöht - aber später als geplant
-
Niedrigwasser: Verkehrs- und Umweltminister uneins über Ausbau von Flüssen
-
Trotz Schrecksekunde: Varfolomeev überzeugt bei WM-Quali
-
Prozess gegen mutmaßliche IS-Anhängerin in Frankfurt am Main begonnen
-
Schneider will Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankern
-
Iran-Krieg belastet Reisekonzern Tui - doch die Buchungen ziehen wieder an
-
Staatsmedien: Früherer chinesischer Premier Zhu im Alter von 97 Jahren gestorben
-
Hinfiebern auf knapp zwei Minuten Dunkelheit: Vorfreude auf die Sonnenfinsternis
-
Dobrindt weist Befürchtungen zu Massenüberwachung durch Geheimdienst-Reform zurück
-
Kabinett beschließt Reform der Kinder- und Jugendhilfe - Kritik auch von SPD
-
Pleite gegen die Ex: Lippmann verliert EM-Auftakt gegen Bock
-
Norwegischer Staatsfonds macht 160 Milliarden Euro Gewinn im ersten Halbjahr
-
65 Jahre Mauerbau: Wegner mahnt lebendige Erinnerung für junge Generationen an
-
Greenpeace: Ölkonzerne machen im Juli Rekordübergewinne mit Sprit
-
Leichenfund in Schleswig-Holstein: Jäger entdeckt männlichen Torso in Plastikfolie
-
Mehr Rechtsextremisten in Hessen - Zahl der Straftaten nimmt ab
-
Bundesregierung will den Zoll im Kampf gegen organisierte Kriminalität stärken
-
Herz-OP: Rod Stewart sagt US-Konzerte ab und will sich ein paar Wochen ausruhen
-
Umweltminister Schneider gegen Vertiefung von Flüssen wegen Niedrigwassers
-
Bundesregierung will begleitetes Trinken ab 14 Jahren abschaffen
-
Putin droht mit Beschlagnahmung europäischer Schiffe als Vergeltung
-
Hitze kann Wirkung von Medikamenten verändern: Branchenverband mahnt zu Vorsicht
-
Bafög wird erhöht - aber später als geplant
-
Kinder finden Weltkriegsgranate bei Schatzsuche auf niedersächischem Campingplatz
-
Krankenkasse: Anteil der Kinder mit Bewegungsstörungen massiv gestiegen
-
Viele Unternehmen im Osten sehen Demokratie in Gefahr - sind aber defensiver
-
Das Rätselraten hat ein Ende: Ronaldo und seine langjährige Partnerin sind verheiratet
-
Kabinett beschließt umfassende Erweiterung der Geheimdienst-Befugnisse
-
Bundeskabinett bringt Frühstartrente auf den Weg
-
Weininstitut: Start der Weinlese in diesem Jahr außergewöhnlich früh
-
Weiter Waldbrände in Deutschland - Löschhubschrauber in Plauen im Einsatz
-
Bundeskartellamt hält 50+1-Regel für zulässig
Verfassungsgerichtshof verschickt Unterlagen zu Einsprüchen gegen Berliner Wahlergebnis
Der Berliner Verfassungsgerichtshof hat nach den Pannen bei den Wahlen in der Hauptstadt in insgesamt 15 Wahlprüfungsverfahren die Einspruchsschriften versandt. Es handelt sich um die Einsprüche der Landeswahlleiterin und der Senatsinnenverwaltung sowie von 13 weiteren einzelnen Kandidaten und Parteien, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.
In jedem Wahlprüfungsverfahren sind demnach laut Gesetz neben dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses die zuständigen Vorsteherinnen und Vorsteher der Bezirksverordnetenversammlungen, die Senatsinnenverwaltung, die Landeswahlleiterin und die zuständigen Bezirkswahlleiter zu beteiligen.
Ferner müssen auch die betroffenen Bewerberinnen und Bewerber, die Abgeordneten, die Bezirksverordneten und die Vertrauenspersonen oder die Fraktionen beteiligt werden. Dies diene "der Gewährung rechtlichen Gehörs" für die im Gesetz bezeichneten Betroffenen.
Die in den Wahlprüfungsverfahren eingereichten umfangreichen Unterlagen wurden deshalb an insgesamt 740 Menschen und Institutionen versandt. Die Beteiligungen in den einzelnen Verfahren richten sich laut Gericht danach, ob die Wahl zur Erststimme, zur Zweitstimme oder zu einzelnen Bezirksverordnetenversammlungen im Streit steht.
Soweit nicht einzelne Wahlkreise angegriffen sind, werden die betroffenen Bewerberinnen und Bewerber über die Landesverbände ihrer Parteien beteiligt. Die betroffenen Abgeordneten und Bezirksverordneten werden über die Fraktionen im Abgeordnetenhaus und in den Bezirksverordnetenversammlungen beteiligt.
Die Beteiligten haben nun bis zum 31. März Gelegenheit, zu den Einsprüchen im Wahlprüfungsverfahren Stellung zu nehmen.
Bei der Wahl zum Bundestag, zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen am 26. September hatte es in Berlin zahlreiche Pannen gegeben. So gingen in einigen Wahllokalen Stimmzettel aus, in anderen lagen zunächst die falschen aus.
Gegen das Ergebnis der Abgeordnetenhauswahl legten deshalb unter anderem der damalige Innensenator Andreas Geisel (SPD) und die Vizelandeswahlleiterin Ulrike Rockmann Einspruch beim Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin ein.
Das Gericht muss die Einwände prüfen, unterliegt dabei aber keiner Frist. Geisel äußerte im vergangenen November, eine Entscheidung im Frühjahr 2022 zu erwarten.
F.Ferraz--PC