-
US-Medien: Britney Spears verkauft Rechte an ihrer Musik für 200 Millionen Dollar
-
Portugals Innenministerin nach Kritik an Umgang mit tödlichen Stürmen zurückgetreten
-
Marine-Inspekteur warnt vor wachsender russischer Bedrohung auf See
-
Ausgeträumt: Freiburg wirft Hertha aus DFB-Pokal
-
Trump will noch in dieser Woche eine der wichtigsten Klimaschutz-Grundlagen kippen
-
Liga-Restart: Flensburg unterliegt Gummersbach klar
-
Kolumbiens Präsident Petro nach eigenen Angaben knapp einem Attentat entgangen
-
Entführte Mutter von US-Moderatorin: Bilder von Überwachungskamera zeigen Maskierten
-
"Gestapo"-Methoden: ICE-Chef wehrt sich im Kongress gegen harte Vorwürfe
-
"Friedensbemühungen": Vance besucht nach Armenien auch Aserbaidschan
-
Nur Rang vier: Raimund geht mit Mixed-Team leer aus
-
Olympia: Ukrainischer Sportler will Gedenkhelm trotz IOC-Verbots tragen
-
Souverän zum Happy End: Rodlerin Taubitz gewinnt Olympia-Gold
-
Gewerkschaften rufen für Donnerstag zu Streik bei Lufthansa auf
-
Heraskewytsch will verbotenen Helm im Wettkampf tragen
-
DEB-Routinier Müller: "Ich akzeptiere die Entscheidung"
-
Bundeskabinett befasst sich mit EU-Regeln für Künstliche Intelligenz
-
Treffen mit De-facto-Herrscher und Fußball: Prinz William besucht Riad
-
US-Handelsminister Lutnick räumt Besuch auf Epstein-Insel ein
-
Taubitz auf Goldkurs - Drama um Fräbel
-
Treibstoffkrise: Auswärtiges Amt rät von nicht notwendigen Reisen nach Kuba ab
-
Fußballspieler Ribéry will Anzeige wegen Dokument in Epstein-Akten erstatten
-
Grünes Licht aus Brüssel: Google darf Cyber-Sicherheitsfirma Wiz übernehmen
-
Bundesozialgericht: Immer mehr und längere KI-generierte Klagen
-
Prozess um mehr als 120 verwahrloste Hunde: Bewährung für Frau in Sachsen-Anhalt
-
Verluste bei Modemarke Gucci sorgen für Gewinneinbruch bei Luxuskonzern Kering
-
Stadt Dortmund darf nach Abschleppen keine Extragebühr für Kostenbescheid verlangen
-
Franzose in U-Haft: 89 Jugendliche in Deutschland und anderen Ländern missbraucht
-
Russland kündigt Einschränkungen bei Nutzung von Telegram an
-
Hamburg: Bauarbeiter stirbt nach Sturz von rund fünf Meter hohem Gerüst
-
Betrug mit Coronatests in Millionenhöhe: Fast dreieinhalb Jahre Haft in Hannover
-
Kaputte Medaillen: Organisatoren der Olympischen Winterspiele bieten Reparatur an
-
Kauft Lauch: Französische Supermärkte unterstützen Gemüsebauern
-
Säugling stirbt in Berlin nach Infektion mit Meningokokken
-
Trotz Beitragsschulden: Krankenkasse darf Kinderzimmer nicht durchsuchen
-
Einzel: Nawrath verpasst Medaille knapp
-
Team-Kombi: Aicher und Weidle-Winkelmann holen Silber
-
Arcelormittal bestätigt Plan für Bau von elektrischem Hochofen in Dünkirchen
-
Vorschläge der Regierung zum Klimaschutz - Umwelthilfe nennt Programm unzureichend
-
Online-Sicherheit für Jugendliche: Plattformbetreiber im Fokus
-
IOC verbietet Olympia-Athletem Helm mit Abbildungen im Krieg getöteter Ukrainer
-
Mecklenburg-Vorpommern: 57-Jähriger stirbt bei Arbeiten an Lastwagenanhänger
-
US-Abgeordnete kritisieren Schwärzung von Namen in Epstein-Akten "ohne ersichtlichen Grund"
-
Baden-Württemberg: 37-Jähriger erschießt Ehefrau auf offener Straße
-
Verbände zu Dunkelfeldstudie: Ausmaß der Gewalt ist ein Schock
-
US-Regierung will Verurteilung von Trumps früherem Chefstrategen Bannon aufheben
-
EU-Parlament beschließt neue Kennzeichnung für alkoholfreie Weine
-
Copernicus: Januar 2026 war trotz regionaler Kältewellen fünftwärmster Januar überhaupt
-
Autoindustrie warnt vor Arbeitsplatzverlust in Deutschland - und fordert Reformen
-
Zwei Tote an Silvester in Bielefeld: Mutmaßlicher Feuerwerksverkäufer festgenommen
Urteil in Hessen: Kanzlei muss Überlastung von Mitarbeitern entgegenwirken
Eine Anwaltskanzlei muss einem Urteil aus Hessen zufolge einer Überlastung ihrer Mitarbeiter entgegenwirken. Sie muss sicherstellen, dass die Aufgaben auch bei knappem Personal zuverlässig erfüllt werden, wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Donnerstag mitteilte. Es wies den Antrag einer Anwältin auf Wiedereinsetzung in eine versäumte Frist zur Begründung einer Berufung zurück. (Az.: 3 U 69/25)
Das Landgericht Limburg hatte die Beklagten in einem Prozess um Mängel bei einem Hauskauf zu 30.000 Euro Schadensersatz verurteilt. Die dagegen eingelegte Berufung begründete die Anwältin nicht rechtzeitig. Sie stellte einen Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Frist und begründete das mit einem Fehler bei einem Kalendereintrag, der durch Personalmangel in ihrer Kanzlei entstanden sei.
Diesen Antrag wies das Oberlandesgericht nun zurück. Die Frist sei nicht unverschuldet versäumt worden, hieß es zur Begründung. Dass die verpasst wurde, lag demnach an organisatorischen Mängeln. Die Anwältin müsse stets sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter ihre Aufgaben auch dann zuverlässig erfüllten, wenn die Belegschaft reduziert sei. Dazu gehöre, einer eventuellen Überlastung durch zu viele übertragene Aufgaben entgegenzuwirken.
Wie sie das macht, ist ihr überlassen. Kann ein Ausfall nicht durch den Einsatz weiterer Kräfte ausgeglichen werden, kann der Gefahr von Fehlverhalten laut Gericht zum Beispiel durch eine verstärkte Kontrolle entgegengewirkt werden. In einzelnen Fällen könne die Anwältin verteilte Aufgaben selbst wieder übernehmen. Sie habe keine geeigneten Maßnahmen ergriffen, um trotz knappen Personals eine ausreichende Fristenkontrolle zu gewährleisten.
E.Ramalho--PC