-
Marine-Inspekteur warnt vor wachsender russischer Bedrohung auf See
-
Ausgeträumt: Freiburg wirft Hertha aus DFB-Pokal
-
Trump will noch in dieser Woche eine der wichtigsten Klimaschutz-Grundlagen kippen
-
Liga-Restart: Flensburg unterliegt Gummersbach klar
-
Kolumbiens Präsident Petro nach eigenen Angaben knapp einem Attentat entgangen
-
Entführte Mutter von US-Moderatorin: Bilder von Überwachungskamera zeigen Maskierten
-
"Gestapo"-Methoden: ICE-Chef wehrt sich im Kongress gegen harte Vorwürfe
-
"Friedensbemühungen": Vance besucht nach Armenien auch Aserbaidschan
-
Nur Rang vier: Raimund geht mit Mixed-Team leer aus
-
Olympia: Ukrainischer Sportler will Gedenkhelm trotz IOC-Verbots tragen
-
Souverän zum Happy End: Rodlerin Taubitz gewinnt Olympia-Gold
-
Gewerkschaften rufen für Donnerstag zu Streik bei Lufthansa auf
-
Heraskewytsch will verbotenen Helm im Wettkampf tragen
-
DEB-Routinier Müller: "Ich akzeptiere die Entscheidung"
-
Bundeskabinett befasst sich mit EU-Regeln für Künstliche Intelligenz
-
Treffen mit De-facto-Herrscher und Fußball: Prinz William besucht Riad
-
US-Handelsminister Lutnick räumt Besuch auf Epstein-Insel ein
-
Taubitz auf Goldkurs - Drama um Fräbel
-
Treibstoffkrise: Auswärtiges Amt rät von nicht notwendigen Reisen nach Kuba ab
-
Fußballspieler Ribéry will Anzeige wegen Dokument in Epstein-Akten erstatten
-
Grünes Licht aus Brüssel: Google darf Cyber-Sicherheitsfirma Wiz übernehmen
-
Bundesozialgericht: Immer mehr und längere KI-generierte Klagen
-
Prozess um mehr als 120 verwahrloste Hunde: Bewährung für Frau in Sachsen-Anhalt
-
Verluste bei Modemarke Gucci sorgen für Gewinneinbruch bei Luxuskonzern Kering
-
Stadt Dortmund darf nach Abschleppen keine Extragebühr für Kostenbescheid verlangen
-
Franzose in U-Haft: 89 Jugendliche in Deutschland und anderen Ländern missbraucht
-
Russland kündigt Einschränkungen bei Nutzung von Telegram an
-
Hamburg: Bauarbeiter stirbt nach Sturz von rund fünf Meter hohem Gerüst
-
Betrug mit Coronatests in Millionenhöhe: Fast dreieinhalb Jahre Haft in Hannover
-
Kaputte Medaillen: Organisatoren der Olympischen Winterspiele bieten Reparatur an
-
Kauft Lauch: Französische Supermärkte unterstützen Gemüsebauern
-
Säugling stirbt in Berlin nach Infektion mit Meningokokken
-
Trotz Beitragsschulden: Krankenkasse darf Kinderzimmer nicht durchsuchen
-
Einzel: Nawrath verpasst Medaille knapp
-
Team-Kombi: Aicher und Weidle-Winkelmann holen Silber
-
Arcelormittal bestätigt Plan für Bau von elektrischem Hochofen in Dünkirchen
-
Vorschläge der Regierung zum Klimaschutz - Umwelthilfe nennt Programm unzureichend
-
Online-Sicherheit für Jugendliche: Plattformbetreiber im Fokus
-
IOC verbietet Olympia-Athletem Helm mit Abbildungen im Krieg getöteter Ukrainer
-
Mecklenburg-Vorpommern: 57-Jähriger stirbt bei Arbeiten an Lastwagenanhänger
-
US-Abgeordnete kritisieren Schwärzung von Namen in Epstein-Akten "ohne ersichtlichen Grund"
-
Baden-Württemberg: 37-Jähriger erschießt Ehefrau auf offener Straße
-
Verbände zu Dunkelfeldstudie: Ausmaß der Gewalt ist ein Schock
-
US-Regierung will Verurteilung von Trumps früherem Chefstrategen Bannon aufheben
-
EU-Parlament beschließt neue Kennzeichnung für alkoholfreie Weine
-
Copernicus: Januar 2026 war trotz regionaler Kältewellen fünftwärmster Januar überhaupt
-
Autoindustrie warnt vor Arbeitsplatzverlust in Deutschland - und fordert Reformen
-
Zwei Tote an Silvester in Bielefeld: Mutmaßlicher Feuerwerksverkäufer festgenommen
-
Mercosur-Abkommen: EU-Parlament verabschiedet Schutzregelung für Bauern
-
Tarifverhandlungen mit Lokführergesellschaft: Bahn legt erstes Angebot vor
Gericht: Abtreibungsgegner dürfen ohne Bannmeile vor Arztpraxis demonstrieren
Abtreibungsgegner dürfen vor Kliniken demonstrieren, wenn Schwangere auf dem Weg dorthin nicht bedrängt werden. Das entschied der bayerische Verwaltungsgerichtshof in München in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Die Auflagen für eine Kundgebung von Abtreibungsgegnern in der Nähe einer Arztpraxis in Regensburg waren damit nicht zulässig. (Az. 10 C 25.1591, 10 CS 25.1672)
Das Schwangerschaftskonfliktgesetz schreibt um Abtreibungskliniken keine Bannmeile vor, in der abtreibungskritische Meinungsäußerungen generell verboten sind. Die Beschränkung einer entsprechenden Versammlung nahe einer Arztpraxis in Regensburg ist dem Gerichtsbeschluss zufolge nach dem Gesetz nur zulässig, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass dadurch ein unzulässiger Druck auf Schwangere ausgeübt wird. Dies aber sei im vorliegenden Fall nicht so, befand der Verwaltungsgerichtshof und bestätigte eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg.
Hintergrund sind von einem Verein von Abtreibungsgegnern bei der Stadt Regensburg angemeldete Kundgebungen etwa 30 bis 40 Meter vor dem Eingang eines Ärztezentrums. Die Stadt machte dafür im Juli zur Auflage, dass die Kundgebungen einen Abstand von mindestens hundert Metern zur Praxis einhalten müssten. Ansonsten seien sogenannte Gehsteigbelästigungen von schwangeren Frauen zu befürchten, die sich im Ärztezentrum zu einer Abtreibung beraten lassen wollten.
Das Verwaltungsgericht Regensburg hielt die Auflagen für unzulässig, weil eine laut Schwangerschaftskonliktgesetz unzulässige Belästigung von Schwangeren nicht zu erwarten sei. Anders als die Stadt Regensburg meine, gebe es um Praxen keine hundert Meter große Bannmeile, in der eine Meinungskundgabe per se untersagt sei. Dem folgte der Verwaltungsgerichtshof. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass Schwangere derart bedrängt würden, dass der Weg zur Praxis zu einem Spießrutenlauf werde. Laut Polizei hätten die Teilnehmer vor allem leise gebetet und keine Passanten angesprochen.
A.Santos--PC