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Angst vor politischen Gegnern rechtfertigt keine Vermummung auf Demonstrationen
Die Sorge vor einer möglichen Identifizierung durch politische Gegner rechtfertigt keinen Verstoß gegen das Vermummungsverbot bei Demonstrationen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe nach Angaben vom Donnerstag in einem Streitfall um einen Teilnehmer eines Versammlung. Die Entscheidung lag demnach auf einer Linie mit ähnlichen Urteilen anderer Oberlandesgerichte.
Das im Versammlungsgesetz verankerte Vermummungsverbot dient nach Angaben des Gerichts dazu, "abstrakten Gefährdungen im Rahmen von Versammlungen entgegenzuwirken". Vermummte stellten bei Demonstrationen "regelmäßig den Kern der Gewalttäter". Eine Versammlungsbehörde können in "begründeten Fällen" darüber hinaus eine Befreiung vom Vermummungsverbot aussprechen.
Das OLG hob mit seinem Urteil einen Freispruch des Freiburger Landgerichts gegen einen Demonstrationsteilnehmer auf, gegen den die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt hatte. Das Landgericht muss über den Fall erneut verhandeln.
Laut Gericht geht es um einen 41-jährigen Teilnehmer eines Gegenprotests gegen eine AfD-Demonstration. Der Angeklagte hatte demnach argumentiert, sich aus Angst vor einer Identifizierung durch Rechtsextremisten vermummt zu haben.
V.Fontes--PC