-
Winter-Ausgaben: Bundesliga sparsamer als Konkurrenz
-
Studie: Tarifbeschäftigte entscheiden sich eher für mehr Zeit als für mehr Geld
-
Wiedereröffnung des Grenzübergangs Rafah: Zwölf Menschen nach Ägypten eingereist
-
"Playboy"-Umfrage: Stress und schlechte Nachrichten sorgen für Sex-Flaute
-
Russland-Frage: Heftige Kritik an Infantino
-
Vergewaltigungsprozess gegen Sohn von Norwegens Kronprinzessin begonnen
-
Wirtschaftsweise Grimm offen für Sparvorschläge von CDU-Wirtschaftsrat
-
Ministerin: Monumentales Weltkriegs-Mahnmal in Kiew bei russischem Angriff beschädigt
-
Reporter ohne Grenzen: 55 Angriffe auf Journalisten 2025 in Deutschland
-
Erneute russische Angriffe auf Kiew: 1100 Wohnhäuser ohne Heizung
-
Statistikbehörde: Mehr als 13 Millionen Menschen sind armutsgefährdet
-
US-Richter erlaubt Fortsetzung von weiterem von Trump gestoppten Windkraftprojekt
-
Drittliga-Rekord: Naderi wechselt von Rostock nach Glasgow
-
Energiewirtschaftsverband befürwortet strategische Gasreserve für Krisenfall
-
NHL: Deutsche Olympia-Fahrer erfolgreich
-
Draisaitls Ziel: "Fliegen da hin, um eine Medaille zu holen"
-
US-Repräsentantenhaus soll am Dienstag über Haushaltsentwurf abstimmen
-
Verdi: Bundesweite Streiks im Nahverkehr beendet
-
Kanzleramtschef Frei dämpft Erwartungen für Reformprojekte
-
Havanna bestätigt Kontakte mit Washington
-
Tarifverhandlungen in der Chemie- und Pharmaindustrie starten auf Bundesebene
-
Menschenrechtsgericht urteilt über Inhaftierung Nawalnys in Russland
-
Trump empfängt am Dienstag Kolumbiens Präsidenten Petro
-
Vergewaltigungsprozess gegen Sohn von Norwegens Kronprinzessin beginnt in Oslo
-
Geschäftsträgerin der USA in Venezuela bespricht "Übergang" mit Rodríguez
-
Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit wegen neuer Vorwürfe in U-Haft
-
Musk legt Raumfahrtunternehmen SpaceX und KI-Firma xAI zusammen
-
Epstein-Affäre: Ehepaar Clinton erklärt sich zu Aussage vor dem Kongress bereit
-
Nach tödlichen Schüssen: Bundesbedienstete in Minneapolis bekommen Körperkameras
-
Kriminalität: Costa Ricas designierte Präsidentin begrüßt Unterstützung El Salvadors
-
Für 69 Millionen Euro: Liverpool holt Abwehrtalent
-
Teil-Shutdown: Trump ruft US-Repräsentantenhaus zu Bewilligung von Haushaltsentwurf auf
-
Merz pocht auf größere Unabhängigkeit der EU von den USA
-
Medien: Upamecano verlängert beim FC Bayern
-
Frankreichs Regierung übersteht Misstrauensvoten - Haushalt verabschiedet
-
Bahnrad-EM: Teutenberg holt Gold - Silber für Frauen-Vierer
-
Neue Epstein-Akten ziehen immer weitere Kreise - auch Europäer im Fokus
-
Bahnrad-EM: Teutenberg triumphiert im Punkterennen
-
Trump: Indien will auf russisches Öl verzichten - USA verkünden Zollsenkung
-
Selenskyj: "Deeskalation" mit Russland hilft bei Vertrauensbildung für Verhandlungen
-
FIFA: Infantino offen für Aufhebung des Russland-Banns
-
Für weniger Importe aus China: USA legen Rohstoffreserve an
-
Neuer Spielort: NFL kommt auch nach Paris
-
Frachter-Kollision: Russischer Kapitän von britischer Justiz für schuldig befunden
-
Zahnarzt-Kosten: Vorstoß von CDU-Wirtschaftsrat stößt auch in Union auf Ablehnung
-
Kreml bestätigt Gespräche zwischen Russland, Ukraine und USA ab Mittwoch in Abu Dhabi
-
Zugangsbegrenzungen und Glasverbote: Köln rüstet sich für Straßenkarneval
-
Italienische Biathletin kurz vor Olympia positiv getestet
-
Gericht hebt Einreiseverbot gegen früheren Guantanamo-Häftling auf
-
Millionen-Einsparung: WDR lässt Fernsehprogramm technisch vom SWR ausspielen
Leibliche Mutter muss Kind auch nach Adoption Identität von Vater nennen
Auch nach einer Adoption ist die leibliche Mutter dem Kind gegenüber grundsätzlich zur Auskunft über die Identität des leiblichen Vaters verpflichtet. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch im Fall einer Frau im Alter von Ende 30, die als kleines Mädchen adoptiert worden war. Die leibliche Mutter hatte angegeben, sich an keinen möglichen Erzeuger erinnern zu können. (Az. XII ZB 183/21)
Sie war bei der Geburt ihres Kindes erst 16 Jahre alt, wie der BGH ausführte. Nach der Adoption sahen sich die beiden erst 2003 auf Vermittlung des Jugendamts wieder. Die Tochter klagte vor Gericht die Auskunft über den leiblichen Vater ein - zunächst erfolglos vor dem Amtsgericht Stuttgart. Das Stuttgarter Oberlandesgericht verurteilte die Mutter dann dazu, alle Männer zu nennen, mit denen sie in der fraglichen Zeit Geschlechtsverkehr hatte.
Dagegen legte sie Beschwerde beim BGH ein, der diese nun zurückwies. Er verwies auf die Beistands- und Rücksichtspflicht von Eltern und Kindern. Der Staat sei außerdem dazu verpflichtet, den Einzelnen vor der Vorenthaltung von verfügbaren Informationen über die eigene Abstammung zu schützen. Es gehe hier nicht allein um die Durchsetzung finanzieller Interessen, erklärte der BGH. Vielmehr werde das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung gestärkt.
Dabei spiele es keine Rolle, dass die Tochter Adoptiveltern habe. Das Auskunftsschuldverhältnis sei schon vor der Adoption entstanden. Die Mutter habe sich auch nicht darauf berufen, dass ihre Privatsphäre verletzt werden könne.
L.Carrico--PC