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Unions-Politiker: SPD-Pläne für Reform Erbschaftssteuer schon jetzt "mausetot"
Die Unions-Bundestagsfraktion hält die SPD-Pläne zur Reform der Erbschaftsteuer nach Angaben von CDU-Politikern für bereits komplett gescheitert. "Die SPD-Pläne zur Erbschaftsteuer gehen in die völlig falsche Richtung. Sie sind für uns mausetot", sagte der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Fritz Güntzler (CDU), der "Bild"-Zeitung (Samstagsausgabe). Die SPD habe "selbst gemerkt, dass es dafür auch in der Gesellschaft keine Mehrheit gibt".
Güntzler betonte, die Bundesregierung gehe davon aus, dass die Erbschaftsteuer in ihrer aktuellen Form verfassungskonform ist. Insofern gebe es wenig Reformbedarf.
Der CDU-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des Parlamentskreises Mittelstand (PKM), Christian von Stetten, erklärte ebenfalls, die SPD sei mit ihren Reformplänen gescheitert. "Die SPD-Vorschläge haben am Dienstagmorgen das Licht der Welt erblickt. Am Nachmittag wurden sie von uns geprüft und bereits am Abend beerdigt", sagte von Stetten der "Bild".
In dem am Dienstag von der SPD-Fraktion vorgestellten Konzept werden Millionen-Freibeträge für private Erben und Unternehmen sowie progressive Steuersätze vorgeschlagen. Außer aus der Union wurde auch von Seiten der Wirtschaft Kritik laut.
Nach dem SPD-Konzept soll es künftig einen Lebensfreibetrag von einer Million Euro pro Person geben, zusammengesetzt aus 900.000 Euro Erbe von Verwandten und 100.000 Euro von Dritten. Zusätzlich soll das selbstgenutzte geerbte Wohnhaus steuerfrei bleiben. Erst darüber hinaus soll Erbschaftsteuer anfallen, die progressiv ansteigt und damit hohe Erbschaften künftig deutlich stärker besteuert.
Der von der SPD vorgeschlagene Unternehmensfreibetrag soll fünf Millionen Euro betragen, außerdem soll die Steuerzahlung auf 20 Jahre gestreckt werden können. Das werde vor allem kleine und mittlere Firmen entlasten.
Während die SPD betont, dass der Großteil der Erben durch die Reform entlastet und stattdessen hohe Erbschaften belastet würden, fürchtet die Union umfassende Steuererhöhungen durch die Änderungen beim Betriebsvermögen, das bislang praktisch steuerfrei übertragen wurde.
A.Santos--PC