-
Null Grad und Frost: Historischer Temperatursturz in Karibikstaat Kuba
-
Schenderlein zu WM-Boykott: "Das unterstützen wir nicht"
-
Le-Pen-Prozess: Vier Jahre Haft und fünf Jahre Kandidaturverbot gefordert
-
USA schießen iranische Drohne nahe Flugzeugträger im Arabischen Meer ab
-
EU-Kommission weist neue "Zensur"-Vorwürfe aus Washington scharf zurück
-
Nach Anfeindungen: Trump empfängt Kolumbiens Präsidenten Petro
-
Gemeinde Crans-Montana spendet über eine Million Euro für Opfer der Brandkatastrophe
-
Nato hat mit Planung für Arktis-Mission "Arctic Sentry" begonnen
-
Unwetterwarnungen in Spanien und Portugal wegen Sturm "Leonardo"
-
Epstein-Skandal: Britischer Ex-Botschafter Mandelson gibt Sitz im Oberhaus ab
-
Ski-Star Kilde verzichtet auf Olympiastart
-
Steigende Armutsgefährdung: Forderungen nach Stärkung des Sozialstaat
-
Trotz Kreuzbandriss: Vonn will bei Olympia starten
-
Bund will mit milliardenschwerem Tennet-Einstieg Ausbau der Stromnetze absichern
-
Riera hat klare Vorstellungen: "Ich glaube an meine Ideen"
-
Französische Justiz will X-Eigentümer Musk anhören - Durchsuchungen in Büros
-
HSV: Dompé bleibt suspendiert - Omari fest verpflichtet
-
Schutz vor sexueller Belästigung in Deutschland oft geringer als im Rest Europas
-
Neue heftige Angriffe: Rutte bezweifelt in Kiew Friedenswillen Moskaus
-
Nagelsmann sichert ter Stegen Unterstützung zu
-
Staatshilfen: EU-Kommission ermittelt gegen Windturbinen-Hersteller aus China
-
Menschenrechtsgericht verurteilt Russland wegen Inhaftierung Nawalnys
-
Iran-USA-Konflikt: Peseschkian beauftragt Außenminister mit Verhandlungen
-
Bund beteiligt sich mit 3,3 Milliarden Euro an Netzbetreiber Tennet
-
16.000 illegale Lieferungen nach Russland: Fünf Verdächtige in Untersuchungshaft
-
Luftalarm während Besuches von Nato-Generalsekretär Rutte in Kiew
-
Olympia: Weikert leitet Evaluierungskommission
-
"Illegale" Werbetaktiken: Ryanair verliert vor Gericht in Belgien
-
Staatsanwaltschaft will im Le-Pen-Prozess Kandidaturverbote fordern
-
Olympia: Sporthilfe schüttet 30.000 Euro für Gold aus
-
Rutte: Russische Angriffswelle auf Kiew bezeugt "keine ernsthaften Friedensbemühungen"
-
Statistik: Anteil der armutsgefährdeten Menschen in Deutschland gestiegen
-
Zwei Festnahmen nach versuchter Sabotage an Marineschiffen in Hamburg
-
Sohn von Norwegens Kronprinzessin weist Vergewaltigungsvorwürfe vor Gericht zurück
-
Australischer Junge schwimmt vier Stunden im Meer und rettet abgetriebene Familie
-
Ehepaar Clinton will in Epstein-Affäre nun doch vor US-Kongress aussagen
-
Merz würdigt Rolle von Karnevalisten für den Zusammenhalt
-
Kreml: Indien hat bislang nichts zu möglichem Verzicht auf russisches Öl erklärt
-
Regierung sieht bei AfD-Jugend Kontinuität zu rechtsextremistischer Vorgängerin
-
Betrug mit Diesel-Wasser-Mischung: Schadenersatz in Millionenhöhe in Niedersachsen
-
Aus Sicherheitsgründen: China verbannt versenkbare Autotürgriffe
-
KI-Pornobilder: Französische Justiz will X-Eigentümer Musk anhören
-
Fusion von KI-Firma xAI mit SpaceX: Musk will Datenzentren im Weltall schaffen
-
Winter-Ausgaben: Bundesliga sparsamer als Konkurrenz
-
Studie: Tarifbeschäftigte entscheiden sich eher für mehr Zeit als für mehr Geld
-
Wiedereröffnung des Grenzübergangs Rafah: Zwölf Menschen nach Ägypten eingereist
-
"Playboy"-Umfrage: Stress und schlechte Nachrichten sorgen für Sex-Flaute
-
Russland-Frage: Heftige Kritik an Infantino
-
Vergewaltigungsprozess gegen Sohn von Norwegens Kronprinzessin begonnen
-
Wirtschaftsweise Grimm offen für Sparvorschläge von CDU-Wirtschaftsrat
Gericht: Verfassungsschutz durfte Asylbewerber in Malta nicht befragen
Das Verwaltungsgericht Köln hat die Sicherheitsbefragung eines nigerianischen Asylbewerbers in Malta durch den Verfassungsschutz für rechtswidrig erklärt. Die Befragung habe in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingegriffen, entschied das Gericht am Donnerstag laut Mitteilung. Der Asylbewerber war im Januar 2019 über die Mittelmeerroute nach Malta gelangt. Im Rahmen einer europäischen Vereinbarung wollte Deutschland einen Teil der dort befindlichen Asylbewerber übernehmen.
Vor einer möglichen Übernahme erfolgten in Malta Sicherheitsbefragungen durch Mitarbeiter des Bundesamts für Verfassungsschutz. Im Anschluss wurde das Asylverfahren des Klägers nicht nach Deutschland übernommen.
Das Gericht stellte fest, dass für die Befragung keine gesetzliche Grundlage bestanden habe. Auch eine Tätigkeit des Verfassungsschutzes im Auftrag des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge begründe keine Eingriffsbefugnis.
Die Befragung habe auch nicht durch eine Einwilligung des Klägers gerechtfertigt werden können. Denn die Umstände der Befragung seien von einem "Ungleichgewicht in Gestalt eines Über-Unterordnungsverhältnisses zwischen der handelnden Behörde und dem Kläger geprägt" gewesen, hieß es. Dieses schließe eine Freiwilligkeit aus.
Wegen grundsätzlicher Bedeutung ließ das Verwaltungsgericht die Berufung zu. Darüber hätte das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster zu entscheiden.
M.Gameiro--PC