-
Supreme Court macht vorerst Weg frei für Trump-Dekret für erschwerte Briefwahl
-
Winston-Salem: Altmaier erreicht Achtelfinale
-
Vor Kabinettsklausur: CDU-Arbeitnehmer warnen vor sozialer Schieflage
-
Frauen-WM 2027: Auslosung am 11. Dezember in Rio de Janeiro
-
US Open: Federer sorgt für Begeisterung in New York
-
Seeler abgelöst: HSV-Teenie Lemke schnappt sich Altersrekord
-
Kaul erklärt Silber-Rezept: "Diese Restlockerheit braucht man"
-
Wie 2008: Erstligisten geben sich - noch - keine Blöße
-
Die Sport-Höhepunkte am Dienstag, 25. August
-
Studie: Jeder dritte Jugendliche massiv durch Schulstress belastet
-
KI-Songs werden aus Musikcharts in Australien verbannt
-
Menschenrechtsgericht urteilt zu in Türkei inhaftiertem Kulturförderer Kavala
-
Computerspielmesse Gamescom startet in Köln
-
"Zuhause in Deutschland": Steinmeier lädt zu Diskussion über Einwanderung und Integration ein
-
Bundesregierung kommt zu Kabinettsklausur auf Schloss Neuhardenberg zusammen
-
Zwei Monate nach Erdbeben in Venezuela: Zahl der Todesopfer steigt auf über 6500
-
AOK-Chefin plädiert für Finanzausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung
-
Supreme Court billigt vorerst Trump-Dekret für erschwerte Briefwahl
-
In der Verlängerung: Schalke müht sich gegen Halle weiter
-
"Terror-Unterstützer": USA streichen Syrien von Liste
-
Welt- und Europameister Voigtmann beendet DBB-Karriere
-
Bericht: Baerbock wird Professorin in New York
-
London und Kiew schließen Abkommen zur militärischen Nutzung von KI
-
Kolumbiens neuer Präsident kündigt Ausweisung illegaler Migranten an
-
Ukraine und Iran: Wadephul telefoniert mit Rubio
-
Elfer-Drama: Wolfsburg wendet Blamage ab
-
"Wirtschaftskrieg": USA wollen Sanktionen gegen Irans Handelspartner verschärfen
-
Doppelpack Johannesson: Kölner mühen sich in die zweite Runde
-
Ukraine-Partner wollen Militärhilfe für Kiew trotz russischer Drohungen verstärken
-
Saudi-Arabien will in Manga-Vergnügungspark bei Paris investieren
-
Uniper und Equinor schließen Vereinbarung über Gaslieferungen aus Norwegen
-
Norwegens Oberstes Gericht prüft Ölförderlizenzen
-
Prinz Harry zieht sich aus afrikanischer Naturschutzorganisation zurück
-
Ukraine-Partner wollen militärische Unterstützung für Kiew weiter verstärken
-
Macron setzt Handyverbot für Oberstufe in Kraft
-
Abbruch in Pyrenäen: Pogacar wird der Etappensieg "verhagelt"
-
Nach langer Dopingsperre: Vondrousova zieht vor den CAS
-
Verbände fordern Handeln bei Klima- und Hitzeschutz - Hinweis auf Milliardenschäden
-
Handelsstreit mit Kanada: Trump verdoppelt Zölle auf Autos
-
Auto fährt in Bochumer U-Bahntunnel mehrere hundert Meter - keine Verletzten
-
Noosha Aubel: Hur mycket administrativt misslyckande tål Potsdam till?
-
Noosha Aubel: Πόση διοικητική αποτυχία μπορεί να αντέξει ακόμα το Πότσδαμ?
-
Vor Kabinettsklausur: Rufe nach Entscheidungen bei Reformen und Klimaschutz
-
US-Journalistenvisa: Deutsche Medien bitten Merz erneut um diplomatische Hilfe
-
Nach Farbattacke auf Bernd das Brot: Figur in Erfurt wieder glanzlos und braun
-
Illegaler Handel mit ägyptischem Kulturgut: Geldstrafen wegen Geldwäsche in Hamburg
-
Ozeane so warm wie noch nie: Neue Tageshöchsttemperatur gemessen
-
Noosha Aubel: Kolik administrativních selhání ještě Potsdam snese?
-
Noosha Aubel: Ile jeszcze nieudolności administracyjnej wytrzyma Poczdam?
-
Noosha Aubel: Wie viel Verwaltungsversagen verträgt Potsdam noch?
BSG: Trick zu Wechsel in gesetzliche Krankenversicherung schon früher meist unzulässig
Ein beliebter Trick für Rentner zum Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung ist auch schon früher meist unzulässig. Denn ein bewusster Verzicht auf Teile der Rente vermittelte erst nach zwölf Monaten Anspruch auf Familienversicherung beim Ehepartner, wie am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. Seit Jahresbeginn ist dies auch im Sozialgesetzbuch ausdrücklich so geregelt. (Az.: B 6a/12 KR 14/24 R)
Wegen steigender Beiträge zur privaten Krankenversicherung im Alter würden viele Rentner gern in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Der Kläger ist privat krankenversichert, seine Ehefrau gesetzlich. 2021 verzichtete er für vier Monate gegenüber der Rentenversicherung auf seine Vollrente von 1130 Euro und bezog nur eine Teilrente von 157 Euro. Dies lassen die Regeln der Rentenversicherung ausdrücklich zu.
Hier hoffte der Mann, wegen seines nun geringen Einkommens in die kostenlose Familienversicherung seiner Ehefrau zu gelangen und danach im Wege der sogenannten Anschlussversicherung auch mit wieder vollem Rentenbezug dauerhaft in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bleiben zu können.
Seit Jahresbeginn ist der Weg in die Familienversicherung über eine Teilrente gesetzlich generell versperrt. Wie nun das BSG entschied, war er vorher zwar theoretisch gangbar, erforderte aber Durchhaltevermögen. Grund ist, dass der Wechsel in die Familienversicherung nicht vom aktuellen, sondern von einer Prognose des künftigen Einkommens abhängt.
Nach dem Kasseler Urteil erfordert der Wechsel daher einen teilweisen Rentenverzicht über mindestens zwölf Monate. Die gesamten erwarteten Einkünfte müssen so lange unter einem Siebtel der sogenannten Bezugsgröße liegen, 2021 unter 470 und 2025 unter 535 Euro monatlich. Im Streitfall war dies aber nur für drei Monate der Fall.
X.M.Francisco--PC