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Außenministerium: Iran hat noch nicht über Abkommen mit den USA entschieden
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Mexikaner Quinones erzielt erstes WM-Tor
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Fußball-WM hat mit Eröffnungsfeier und erstem Spiel begonnen
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Nach Kongressrevolte: Trump nominiert neuen Geheimdienstkoordinator
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US-Abgeordnete verweigern Trump Spionagerechte gegen Ausländer
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Ehrlichkeit beim Ex-Klub: Gregoritsch erhält Fairness-Award
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Bundesverwaltungsgericht weist Klage gegen Ablehnung von Zeugenaussage Steinmeiers ab
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US-Behörde: Folgenschweres Klimaphänomen El Niño bereits im Gange
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Artikel zu Spionageverdacht: BGH urteilt über Klage Marokkos gegen Medien
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe urteilt am Dienstag (12.00 Uhr) über eine Klage Marokkos gegen deutsche Medien. Marokko will, dass die "Süddeutsche Zeitung" und "Zeit Online" nicht mehr über den Verdacht schreiben, dass der marokkanische Geheimdienst mithilfe der Spionagesoftware "Pegasus" ausländische Politiker ausgespäht habe. Der BGH entscheidet, ob ein ausländischer Staat überhaupt gegen deutsche Medien solche Ansprüche geltend machen kann. (Az. VI ZR 415/23 und VI ZR 416/23)
Eine Recherche von 17 internationalen Medien ergab 2021, dass die Telefone von hunderten Journalisten, Politikern und Menschenrechtsaktivisten in verschiedenen Ländern überwacht worden waren. Marokko gibt an, die Spionagesoftware nicht gekauft zu haben. Das Land sieht durch die Artikel sein Ansehen beschädigt. Vor dem Oberlandesgericht Hamburg hatten die Klagen keinen Erfolg. Nun entscheidet der BGH, ob es dabei bleibt.
C.Cassis--PC