-
SPD-Präsidium verteidigt vor Kabinettsklausur Sondervermögen gegen Kritik
-
Neuer britischer Premier Burnham unternimmt erste Auslandsreise am Montag nach Kiew
-
Regierungspartei siegt wie erwartet bei Parlamentswahl in Kasachstan
-
EU-Abgeordneter Glucksmann kandidiert bei Präsidentschaftswahl in Frankreich
-
Selenskyj: Ukraine war nicht an Anschlägen auf Nord-Stream-Pipelines beteiligt
-
Abschluss der 250-Jahr-Feierlichkeiten: Trump veranstaltet Autorennen in Washington
-
Palast: Gesundheitszustand von Norwegens König Harald V. hat sich verschlechtert
-
Freiburg siegt souverän in Düsseldorf
-
Hunderte Asylsuchende sollen auf griechische Ägäisinseln verlegt werden
-
"Der helle Wahnsinn": Hockey-Männer buchen das Halbfinale
-
Sieg gegen Australien: Hockey-Männer buchen das Halbfinale
-
Nordische und baltische Staats- und Regierungschefs zu Solidaritätsbesuch in Kiew
-
15-Jähriger soll eigenen Vater getötet haben: Untersuchungshaft wegen Mordverdachts
-
Debatte um Unterstützung durch BSW: AfD-Bundeschef Chrupalla zurückhaltend
-
Geglücktes Lustrinelli-Debüt: Union müht sich in zweite Runde
-
Gladbach mit lockerem Sieg beim Fünftligisten Schott Mainz
-
Schneller Tietz-Hattrick: Mainz ohne Probleme auf dem Dorf
-
Norris gewinnt erneut - Horror-Heimspiel für Verstappen
-
Reit-WM: Deutsches Spring-Trio verpasst Podium zum Abschluss
-
Abschluss der 250-Jahr-Feierlichkeiten: Autorennen in Washington
-
Selenskyj warnt vor Spaltung der Ukraine durch Wahlen im Krieg
-
Tausende Schweden demonstrieren vor Parlamentswahl für mehr Klimaschutz
-
Deutschland Tour: Del Toro feiert Gesamtsieg
-
Diamond League: Ansah chancenlos - Hummel stark
-
Merz verteidigt Kurs vor Kabinettsklausur: "Wir lassen uns nicht beirren"
-
Ukraine nimmt nach Wildberries auch russischen Onlinehändler Ozon ins Visier
-
DFB-Kontrollausschuss untersucht Ausschreitungen in Mannheim
-
AfD-Chefin Weidel will aus Euro aussteigen und Deutschlands Grenzen "zumachen"
-
Humanoide Roboter brechen bei Weltmeisterschaften in China menschliche Rekorde
-
Heftiger Unfall: Verstappen fliegt in Zandvoort ab
-
Drei Verletzte bei koordinierten Brandanschlägen im Süden Thailands
-
Heidenheim blamiert sich im DFB-Pokal
-
FIFA-Machtkampf: Der Norden gegen Infantino
-
Konzernchef Blume nennt Lage bei VW "mehr als kritisch"
-
Rheinpegel erholen sich von Tiefstständen - Niveau aber weiterhin niedrig
-
Betrunkener greift zu Akku-Schere - Hecke von Anwohner in Lüneburg verunstaltet
-
"Tsunami für das Land": Selenskyj warnt vor Spaltung der Ukraine durch Wahlen im Krieg
-
Fußballer des Jahres: Kane, Gwinn und Kompany geehrt
-
Gesundheitsminister will nicht bei Rentenansprüchen pflegender Angehöriger sparen
-
Präsident Peseschkian: Iran "hat gerade mit vielen Schwierigkeiten zu kämpfen"
-
Hinweise auf Markteinführung von selbstfahrendem Taxi von Tesla verdichten sich
-
Nach Vorwürfen des Drogenhandels: Mexikanischer Gouverneur lässt Amt erneut ruhen
-
Gewerkschaft droht mit Streik in Bahnverkehr - Gesetz zu Sicherheit muss kommen
-
Mihambo muss nach Verletzung Saison beenden
-
Selenskyj: Wahlen im Krieg würden die Ukraine "spalten"
-
Frau an Alsterwanderweg in Hamburg getötet: Polizei fasst 22-jährige Verdächtige
-
Segeljacht kentert vor Büsum: Drei Schiffbrüchige aus Nordsee gerettet
-
Kasachstan wählt erstmals nach Verfassungsreform neues Parlament
-
Mann fährt auf Autodach mit: Polizei stoppt riskante Tour in Baden-Württemberg
-
Masters in Cincinnati: Pegula fordert Gauff, Premiere für Fils
Briefe an Schulleiter und Anwältin: Gerichte müssen neu über Beleidigung entscheiden
Über zwei mögliche Fälle von Beleidigung muss nach aktuellen Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts neu entschieden werden. Das Landgericht Ulm und das Oberlandesgericht Stuttgart berücksichtigten die Meinungsfreiheit nicht ausreichend, wie Verfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. In einem Fall ging es um eine E-Mail an einen Schulleiter in der Coronazeit, im anderen Fall um ein Schreiben an eine Rechtsanwältin. (Az. 1 BvR 986/25 und 1 BvR 581/24)
In der E-Mail an den Schulleiter verwendete ein Vater, dessen Sohn das Gymnasium besuchte, unter anderem die Formulierung "faschistoide Anordnungen". Es ging um die 2021 geltenden Coronamaßnahmen. Er wurde wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt.
Der Brief an die Rechtsanwältin wurde 2023 von einem früheren Psychiatriepatienten verfasst. Die Anwältin war seine Verfahrenspflegerin, vertrat also seine Rechte. Das Krankenhauspersonal wurde in dem Schreiben als "psychiatrischer Mob" bezeichnet. Die Gerichtsvollzieherin und das Oberlandesgericht entschieden, dass es nicht förmlich zugestellt werden musste.
In beiden Fällen wandten sich die Verfasser an die Richterinnen und Richter in Karlsruhe. Diese gaben ihren Beschwerden nun statt. Die Männer seien in ihrem Grundrecht auf Meinungsfreiheit verletzt worden. Das Verfassungsgericht entschied dabei nicht darüber, ob die Formulierungen in den Briefen tatsächlich beleidigend waren.
Es erklärte aber, dass die betreffenden Gerichte in Baden-Württemberg die rechtlichen Anforderungen nicht genug beachtet hätten. Sie hätten sich nicht ausreichend mit dem Wortlaut und dem Sinn der Äußerungen auseinandergesetzt.
Außerdem hätten sie im jeweiligen Kontext zwischen der Meinungsfreiheit der Verfasser und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht der Betroffenen abwägen müssen, führte das Verfassungsgericht aus. Es verwies die Fälle zurück nach Ulm und Stuttgart, wo nun neu entschieden werden muss.
F.Santana--PC