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Einkommensteuerreform: SPD plädiert für höhere Schwelle beim Spitzensteuersatz
Bei der Reform der Einkommensteuer haben sich Union und SPD beim Spitzensteuersatz aufeinander zubewegt. SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf befürwortete in der "Augsburger Allgemeinen" vom Montagausgabe den Vorschlag seines CDU-Kollegen Carsten Linnemann, die Schwelle für den Spitzensteuersatz anzuheben. "Ich teile die Auffassung, dass wir hier zurzeit ein Gerechtigkeitsproblem haben, wo bei guten Tariflöhnen durch die Kombination aus Steuern und Sozialabgaben zu wenig im Geldbeutel der Menschen landet", Klüssendorf. Da wolle auch die SPD für spürbare Entlastungen sorgen.
CDU, SPD und CSU hatten die Steuerentlastungen zur Mitte der Legislaturperiode - also bis 2027 - in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Linnemann hatte sich Mitte Februar dafür ausgesprochen, dass der Spitzensteuersatz nicht schon bei 68.000 Euro Jahresbrutto greift, sondern erst bei 80.000 Euro.
"In jedem Falle darf der Spitzensteuersatz nicht mehr schon ab ca. 70.000 Euro greifen, sondern deutlich später", sagte Klüssendorf. "Die Frage ist, ob man im Gegenzug die dann später greifenden Steuersätze anhebt oder möglicherweise eine weitere, spätere Stufe in der Einkommensteuer einführt, um die Entlastungen in der Mitte zu finanzieren."
Momentan liege der Spitzensteuersatz bei 42 Prozent, dann die 45 Prozent als Reichensteuersatz bei über 270.000 Euro Jahreseinkommen – "und dann ist die Treppe plötzlich zu Ende: Jeder zusätzliche Euro wird immer mit 45 Prozent besteuert". Hier könne man sicher über eine weitere Stufe nachdenken. "Wir werden dazu in diesem Jahr einen ausgewogenen Vorschlag machen."
"Was aber nicht geht, ist, dass im Zuge einer Reform vor allem die noch viel höheren Einkommen dann in Wahrheit die größte Entlastung bekommen", betonte Klüssendorf. Es brauche eine Lösung, in der der mittlere Einkommensbereich bis hin zu 80.000 oder vielleicht 90.000 Euro Jahreseinkommen spürbar entlastet werde – darüber könnten die starken Schultern aber mehr tragen.
Eine Option sei außerdem, den Grundfreibetrag zu erhöhen, "wobei auch da die höheren Einkommen profitieren", sagte Klüssendorf. Eine sinnvolle Reform könne es ohnehin nur zusammen mit einer Neuordnung der Erbschaftsteuer geben.
T.Resende--PC