-
Pentagon nach Fund "gefährlicher Substanzen" abgeriegelt
-
EU-Ratspräsidentschaft legt Entwurf für EU-Haushalt vor - Kritik von Nettozahlern
-
Ehrlichkeit beim Ex-Klub: Gregoritsch erhält Fairness-Award
-
Bundesverwaltungsgericht weist Klage gegen Ablehnung von Zeugenaussage Steinmeiers ab
-
Nach Aus für FCAS: Startschuss für mögliches Kampfjet-Nachfolgeprojekt
-
US-Behörde: Folgenschweres Klimaphänomen El Niño bereits im Gange
-
Familien-Sommerferien-Ticket der DB ab Sonntag buchbar
-
EZB hebt Leitzinsen erstmals seit 2023 wieder an - Einlagenzins bei 2,25 Prozent
-
Marokkaner Jayed pfeift deutschen WM-Auftakt
-
Britischer Verteidigungsminister Healey tritt zurück - Premier Starmer weiter unter Druck
-
Irans Ölinsel Charg: Trump droht erneut mit Angriffen
-
Tödlicher Raserunfall: Mehr als drei Jahre Jugendstrafe in Duisburg
-
Obdachloser in Köln bei Streit getötet - 29-Jähriger festgenommen
-
Jugendlicher übernimmt Mordauftrag: Dreieinhalb Jahre Haft in Köln
-
Kleinkind geschlagen und geschüttelt: 22-Jähriger wegen Totschlags verurteilt
-
Kontroverse Debatte übers Heizungsgesetz im Bundestag - Linke prüft Klage
-
Dortmund ausgestochen: Eiskunstlauf-WM 2028 in Peking
-
Mehr Rechtsextremisten in Niedersachsen - Szene setzt auf Kampfsport als Lockmittel
-
Mecklenburg-Vorpommern: Verfassungsschutz zählt erstmals über 2000 Rechtsextreme
-
Behördenfehler lässt Fernreise scheitern: Gemeinde aus Sachsen muss zahlen
-
Fußball-Fest mit Kontroversen: Mega-Event Weltmeisterschaft startet in Mexiko
-
Europäische Zentralbank hebt Leitzinsen erstmals seit 2023 wieder an
-
DOSB will Europaspiele 2031 nach Deutschland holen
-
Reformtreffen mit Merz: Sozialpartner ziehen positive Bilanz und wollen weiter reden
-
Teheran nennt Feuerpause nach jüngsten US-Angriffen "praktisch bedeutungslos"
-
Papst beklagt auf den Kanaren "Gleichgültigkeit" gegenüber Schicksal von Migranten
-
Rentenversicherung rechnet mit Beitrag von 19,9 Prozent im Jahr 2028
-
Klöckner ermahnt Regierung wegen zu später Antworten auf Anfragen
-
Nach Debatte: Wimbledon erhöht Preisgelder deutlich
-
Britischer Verteidigungsminister John Healey tritt zurück
-
Bundesgerichtshof: Kosten für Schufa-Auskunft müssen nicht erstattet werden
-
Hubig will Verjährung bei Vergewaltigungen verlängern - Unterstützung aus Union
-
Umgang mit Vorwürfen: Becker rät Zverev zu mehr Offenheit
-
Doppelpartnerin verletzt: Williams-Comeback in London beendet
-
Berliner Bäcker tot in seinem Laden entdeckt - Mordkommission ermittelt
-
Preisschwankungen beim Tanken seit Beginn der Zwölf-Uhr-Regel "groß wie nie"
-
Leeres Auto rollt los: 77-Jähriger stirbt nach Unfall in Bayern
-
Papst Leo XIV. zum Abschluss von Spanien-Reise auf Kanaren eingetroffen
-
FIS-Präsident Eliasch abgewählt - Ospelt Nachfolger
-
Internationale Referenzstudie: Entwicklung des Erdklimas immer besorgniserregender
-
Deutscher Ethikrat gegen pauschales Social-Media-Verbot und für Schutzkonzepte
-
Trauer um Segler Dalin: Sieger der Vendée Globe verstorben
-
Wirtschafts-Studie zeichnet düsteres Bild vom deutschen Sozialstaat
-
Kollegin bei Floßfahrt sexuell belästigt: Anklage gegen Berliner Polizisten
-
Gebühr für Familiensitzplatz: Britische Aufsicht prüft Ryanair-Buchungsvorschrift
-
Thailand: Zwei chinesische Uiguren wegen Anschlags auf Schrein zum Tode verurteilt
-
Mutmaßlicher türkischer Linksextremist in Stuttgart vor Gericht
-
Erzeugerpreise für Landwirte im April deutlich gesunken
-
Grüne und Linke enttäuscht von Reform-Treffen von Koalition und Sozialpartnern
-
Taiwan: China dringt erstmals in Gewässer um Taiping-Insel ein
Gericht in Polen verurteilt drei Ärzte wegen zu spät vorgenommener Abtreibung
Fünf Jahre nach dem Tod einer 30-jährigen Schwangeren aufgrund einer zu spät vorgenommenen Abtreibung in Polen hat ein Gericht drei Ärzte zu mehrmonatigen Haftstrafen verurteilt. Ein Regionalgericht in Katowice verurteilte die Ärzte zu bis zu 18 Monaten Haft, nachdem einer von ihnen in erster Instanz zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war. Alle drei Ärzte erhielten zudem ein mehrjähriges Berufsverbot.
Die Patientin Izabela war im September 2021 in einem Krankenhaus in Pszczyna im Süden des Landes an einem septischen Schock gestorben. Sie war in der 22. Woche schwanger und mit schweren Komplikationen eingeliefert worden. Ihre Familie beklagte damals, die behandelnden Ärzte hätten eine "abwartende Haltung" in Bezug auf die Abtreibung eingenommen. Die drei Ärzte wurden nun für schuldig befunden, Izabelas Leben direkt gefährdet zu haben.
"Es ist eine angemessene und gerechte Strafe", sagte die Anwältin der Familie, Karolina Kolary, nach der nicht-öffentlichen Anhörung zu Journalisten. Der Fall sei von "grober Fahrlässigkeit, einer eklatante Missachtung grundlegendster ärztlicher Pflichten" geprägt gewesen.
Polen hat eines der strengsten Abtreibungsgesetze in Europa. Nur bei Vergewaltigung, Inzest und Gefahr für Leben oder Gesundheit der Frau dürfen Ärztinnen und Ärzte einen Abbruch vornehmen. Die Beihilfe zu illegaler Abtreibung wird mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft. Aufgrund der restriktiven Regelung haben viele Mediziner Angst davor, Schwangerschaftsabbrüche vorzunehmen oder zögern lange, bevor sie eingreifen.
Das Schicksal von Izabela hatte die damals regelmäßig stattfindenden Proteste gegen das Abtreibungsrecht in Polen verstärkt. Frauenrechtsgruppen beklagten die 30-Jährige als das erste Opfer des nahezu vollständigen Abtreibungsverbots. Das Oberste Gericht Polens hatte mit Unterstützung der damaligen Regierung der nationalkonservativen PiS-Partei im Oktober 2020 auch die Abtreibung schwer fehlgebildeter Föten für verfassungswidrig erklärt.
Die Nachfolgeregierung ist bisher im Parlament damit gescheitert, das Abtreibungsrecht zu reformieren. Mit dem Amtsantritt des Rechtsnationalisten Karol Nawrocki 2025 ist eine Lockerung der Gesetze noch unwahrscheinlicher geworden. Offiziell gab es in Polen bei einer Bevölkerung von 38 Millionen in der ersten Hälfte des Jahres 2025 nach Angaben der staatlichen Krankenkasse (NFZ) nur 411 legale Schwangerschaftsabbrüche.
Zusätzlich zu den Anklagen gegen die Ärzte stellte der NFZ zahlreiche Unregelmäßigkeiten in Izabelas Behandlung fest und verhängte gegen das Krankenhaus eine Geldstrafe von 650.000 Zloty (rund 151.300 Euro). Die polnische Patientenbeauftragte stellte zudem eine Verletzung von Izabelas Rechten fest und empfahl neue Richtlinien für septischen Schock und die Gesundheit von Frauen gefährdende Situationen.
T.Vitorino--PC