-
Trotz Sturz: Pogacar gewinnt 117. Mailand-Sanremo
-
Nawrath fällt bei Lägreid-Sieg weit zurück
-
Wolfsburg schlägt TSG im Topspiel - Popp verletzt
-
Bewaffneter Überfall auf Supermarkt gescheitert
-
BKA-Präsident Münch offen für strengere Altersgrenzen bei Social-Media-Nutzung
-
Energieexperten von SPD und Grünen kritisieren Gesetzespläne Reiches
-
14 Tote bei verheerendem Brand in Autoteilefabrik in Südkorea
-
SV Elversberg springt an die Tabellenspitze
-
Südkoreanische K-Pop-Bank BTS feiert Comeback mit riesigem Konzert in Seoul
-
US-Richter: Restriktionen des Pentagon gegenüber Medien teilweise verfassungswidrig
-
Aicher verpasst Abfahrtskugel - Dämpfer im Gesamtweltcup
-
Von Familienministerin geplante Beschränkungen bei "Demokratie leben!" stoßen auf Kritik
-
Frühere Cum-Ex-Ermittlerin Brorhilker: Defizite im Kampf gegen Steuerstraftaten
-
Iranische Medien berichten von US-israelischen Angrifen auf Atomanlage Natans
-
Requiem für verstorbenen Altbischof Wanke in Erfurt
-
US-Jury: Elon Musk hat Aktionäre vor dem Kauf von Twitter getäuscht
-
BVB verlängert mit Kapitän Can
-
Krankenkassen dringen auf Reformen - Leistungskürzungen aber abgelehnt
-
Iranische Medien: US-israelische Angriffe auf iranische Atomanlage Natans
-
Reichinnek: Prien lässt demokratische Zivilgesellschaft im Regen stehen
-
Rekord-Hitzewelle im Westen der USA - Drohende Überschwemmungen auf Hawaii
-
K-Pop: Neues BTS-Album kurz nach Veröffentlichung fast vier Millionen Mal verkauft
-
"Timing": NBA-Meister Oklahoma verzichtet auf Trump-Besuch
-
Hennig Dotzler "wie ein nasser Waschlappen" - Kläbo siegt
-
NBA: Pistons in den Playoffs - Knicks nah dran
-
Niederlage für Peterka - Colorado in den Playoffs
-
City gegen Arsenal: "Großer Moment" im League-Cup-Finale
-
Freund: Bayern lassen sich "nicht den Mund verbieten"
-
"Tut so weh": Baumann geknickt nach missglückter Generalprobe
-
Trump: Erwäge Reduzierung der Angriffe gegen den Iran
-
Leipzig überrollt Hoffenheim im Kampf um die Königsklasse
-
CDU nimmt Einladung der Grünen an: Weg für Sondierungen in Baden-Württemberg frei
-
"Bild": Bis zu zwei Jahre Haft für gefälschte Pornos oder heimliche Sex-Aufnahmen
-
Hannover siegt im 184. Niedersachsen-Derby
-
Völkermord an Jesiden: Dschihadist in Paris in Abwesenheit zu lebenslanger Haft verurteilt
-
Russische Schattenflotte: Französische Marine setzt Öltanker im Mittelmeer fest
-
Einschlag von Geschoss im jüdischen Viertel der Altstadt von Jerusalem
-
Nawrath am Podest vorbei - Perrot holt Gesamtweltcup
-
US-Actionstar Chuck Norris mit 86 Jahren gestorben
-
Neue schriftliche Botschaft Modschtaba Chameneis: Irans Feinde werden "besiegt"
-
Wirtschaftsministerium für erhebliche Einschnitte bei Förderung privater Solaranlagen
-
Nach zwei Saisonrennen: Teamchef Wheatley verlässt Audi
-
Kommunalwahl in Frankreich: Präsident Macron bestreitet Einmischung
-
Schlagabtausch zur Kulturfreiheit: Linke und Grüne gehen mit Weimer ins Gericht
-
Trump nennt Nato-Verbündete "Feiglinge"
-
Bundesregierung: Vorerst keine weiteren Maßnahmen wegen Sprit- und Energiepreisen
-
Vorläufiges Endergebnis: CDU gewinnt Kommunalwahl in Hessen vor SPD und AfD
-
Trump erhält Goldmünze mit seinem Konterfei
-
Drei Tote bei russischen Angriffen auf die Ukraine
-
Verbraucherzentrale: Gericht ordnet Änderungen bei Tiktok an
14 Monate vor Auszahlung schon gemeldet: Dennoch Anspruch auf Arbeitslosengeld
Obwohl sie sich schon 14 Monate vor der geplanten ersten Auszahlung von Arbeitslosengeld bei der Arbeitsagentur meldete, steht einer Frau aus Nordrhein-Westfalen Arbeitslosengeld zu. Sie musste sich dafür nicht erneut melden, wie das Bundessozialgericht in Kassel nach Angaben vom Freitag entschied. Die Klägerin hatte einen Job, der zum 30. Juni 2019 durch einen Aufhebungsvertrag endete. (Az. B 11 AL 6/24 R)
Dieser sah eine Abfindung in Form eines monatlichen Überbrückungsgelds vor. Schon Anfang Mai 2019 meldete sich die Frau bei der Arbeitsagentur und gab an, dass ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld erst am 1. Juli 2020 entstehen solle. Am 28. Juli 2020 meldete sie sich erneut arbeitslos und beantragte Arbeitslosengeld. Die Arbeitsagentur lehnte ihren Antrag mit der Begründung ab, dass sie in den zwei Jahren davor weniger als zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sei.
Dagegen zog die Frau vor Gericht. Vor dem Sozialgericht Köln hatte sie keinen Erfolg. Das Landessozialgericht in Essen dagegen gab ihr Recht und sprach ihr einen Anspruch auf Arbeitslosengeld ab Juli 2020 zu. Sie erfülle die Voraussetzungen, denn die Frist dafür beginne mit dem 30. Juni 2020 und reiche bis zum 1. Juli 2018 zurück.
Ihre erste Arbeitslosmeldung sei auch wirksam, erklärte das Landessozialgericht. Sie habe sich nicht noch einmal melden müssen - auch wenn zwischen der ersten Meldung und dem Beginn des Arbeitslosengelds mehr als drei Monate lagen. Dagegen wehrte sich die Arbeitsagentur vor dem Bundessozialgericht. Dieses bestätigte aber nun das Urteil aus Essen.
A.Aguiar--PC