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Israel löst mit Gesetz zur Todesstrafe für verurteilte "Terroristen" Besorgnis aus
Die vom israelischen Parlament beschlossene Einführung der Todesstrafe für wegen Terrorismusvorwürfen verurteilte Palästinenser hat in Deutschland und der EU Besorgnis ausgelöst. Die Bundesregierung sehe das Gesetz "mit großer Sorge", sagte Regierungssprecher Stefan Kornelius am Dienstag in Berlin. Auch die EU-Kommission nannte das Gesetz "äußerst besorgniserregend". Die US-Regierung erklärte dagegen, sie respektiere Israels Recht, seine eigenen Gesetze zu erlassen.
Israels Parlament hatte am Montagabend in dritter und letzter Lesung ein Gesetz zur Ausweitung der Todesstrafe verabschiedet. Es sieht die Todesstrafe für palästinensische Straftäter vor, die aus "terroristischen" Motiven Israelis töten - nicht aber für Israelis, die aus solchen Motiven Palästinenser töten.
62 der insgesamt 120 Knesset-Abgeordneten stimmten für den von der Partei des rechtsextremen Sicherheitsministers Itamar Ben Gvir eingebrachten Gesetzentwurf, darunter Ministerpräsident Benjamin Netanjahu. 48 Abgeordnete votierten dagegen. Es gab zudem eine Enthaltung, neun Abgeordnete waren nicht anwesend. Ben Gvir, der eine Anstecknadel in Form einer Strickschlinge trug, schrieb nach der Abstimmung im Onlinedienst X: "Wir haben Geschichte geschrieben."
Laut dem Gesetzestext droht künftig jedem die Todesstrafe oder eine lebenslange Freiheitsstrafe, "der absichtlich den Tod einer Person herbeiführt mit dem Ziel, einem israelischen Staatsbürger oder Einwohner zu schaden, aus der Absicht, die Existenz des Staates Israel zu beenden".
Von Militärgerichten verurteilte Palästinenser aus dem besetzten Westjordanland müssen nun obligatorisch zum Tode verurteilt werden, wenn sie wegen vorsätzlicher und als "Terrorakt" eingestufter tödlicher Anschläge schuldig befunden wurden. Die Todesstrafe soll künftig binnen 90 Tagen nach der Verurteilung vollstreckt werden, möglich sein soll auch ein Aufschub um bis zu 180 Tage. Das Strafmaß kann dem Entwurf zufolge unter "besonderen Umständen" auf lebenslange Haft abgemildert werden.
Die israelische Menschenrechtsorganisation Vereinigung für Bürgerrechte in Israel reichte kurz nach der Verabschiedung beim Obersten Gerichtshof des Landes Klage gegen das Gesetz ein.
In Berlin sagte Regierungssprecher Kornelius, Deutschland lehne die Todesstrafe grundsätzlich ab. Die Bundesregierung sei zusätzlich besorgt, "dass ein solches Gesetz wohl ausschließlich auf Palästinenser in den palästinensischen Gebieten Anwendung finden würde." Deshalb bedauere sie die Entscheidung des israelischen Parlaments.
Ein Sprecher der EU-Kommission in Brüssel bezeichnete das Gesetz als "diskriminierend" und "eindeutigen Rückschritt". Der spanische Regierungschef Pedro Sánchez kritisierte das Gesetz als "asymmetrische Maßnahme", die nicht für Israelis gelten solle, "die die gleichen Verbrechen begangen haben". "Das ist keine Gerechtigkeit. Es ist ein weiterer Schritt hin zur Apartheid", schrieb Sánchez auf X.
Bereits vor der Abstimmung hatten Deutschland, Frankreich, Italien und Großbritannien an Israel appelliert, das Vorhaben zu überdenken. In einer gemeinsamen Stellungnahme erklärten die Außenminister der vier Länder, besonders beunruhigend sei der "faktisch diskriminierende Charakter" des Gesetzentwurfs.
Die Palästinensische Autonomiebehörde kritisierte das Gesetz als "Verbrechen und gefährliche Eskalation". Das "israelische Kolonialsystem" versuche so, "außergerichtliche Tötungen zu legitimieren, indem man ihnen einen legalen Anschein verleiht". Die islamistische Palästinenserorganisation Hamas - deren erklärtes Ziel die Vernichtung Israels ist - bezeichnete das Gesetz als Ausdruck des "blutigen Wesens der Besatzung", deren Politik auf "Tötung und Terrorismus" fuße.
Aus Washington kam dagegen Verständnis. "Die USA respektieren das souveräne Recht Israels, seine eigenen Gesetze und Strafen für Menschen festzulegen, die des Terrorismus für schuldig befunden wurden", erklärte ein Sprecher des Außenministeriums. "Wir vertrauen darauf, dass derartige Maßnahmen unter Gewährleistung eines fairen Verfahrens und unter Achtung aller einschlägigen Garantien und Schutzmechanismen für faire Prozesse umgesetzt werden."
Die USA sind das einzige Nato-Land, das weiterhin die Todesstrafe praktiziert. In Israel ist die Todesstrafe bislang faktisch ausgesetzt, auch wenn sie theoretisch für einige Verbrechen verhängt werden kann. Zuletzt wurde in Israel 1962 der NS-Verbrecher Adolf Eichmann hingerichtet, einer der Hauptorganisatoren der Deportation europäischer Juden in die Vernichtungslager der Nationalsozialisten.
G.Machado--PC