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Bericht: Ermittler im Cum-Ex-Skandal durchsuchten Scholz' E-Mails aus Hamburg-Zeit
Im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal sind einem Medienbericht zufolge E-Mails des heutigen Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD) aus seiner Zeit an der Hamburger Regierungsspitze durchsucht worden. Das gehe aus Unterlagen hervor, die dem Hamburger Untersuchungsausschuss zu Cum-Ex vorlägen, berichtete das "Hamburger Abendblatt" am Dienstag. Demnach erließ das Amtsgericht Köln am 30. März 2022 einen Durchsuchungsbeschluss für das Postfach [email protected], Scholz' offizielles Postfach in seiner Zeit als Erster Bürgermeister.
Dem Bericht zufolge wurden laut dem Gerichtsbeschluss anschließend E-Mails, Kalendereinträge und Anhänge aus diesem Postfach seit dem 1. Januar 2015 bei einem IT-Dienstleister durchsucht. Scholz war bis März 2018 Erster Bürgermeister von Hamburg.
Es sei bei der Durchsuchung um die Frage gegangen, ob und wie von der Politik Einfluss auf die im November 2016 getroffene Entscheidung genommen wurde, auf eine Steuerrückforderung von 47 Millionen Euro gegen die Warburg-Bank im Kontext von Cum-Ex-Geschäften zu verzichten, schrieb das "Abendblatt" weiter. In dem Gerichtsbeschluss werde auch auf Treffen von Scholz mit dem damaligen Warburg-Chef Christian Olearius Bezug genommen.
Die Durchsuchung der Scholz-Mails soll im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen den langjährigen SPD-Bundestagsabgeordneten Johannes Kahrs und andere wegen des Anfangsverdachts der Begünstigung und der Beihilfe zur Steuerhinterziehung stehen, wie die Zeitung berichtete. Bei Kahrs, der sich für Warburg eingesetzt haben soll, waren Medienberichten zufolge im Zuge von Durchsuchungen etwa 200.000Euro in bar in einem Bankschließfach gefunden worden.
Der Sprecher der Bundesregierung, Steffen Hebestreit, sagte dem "Hamburger Abendblatt" zu der Durchsuchung der Scholz-Mails: "Davon ist mir nichts bekannt. Es gibt auch nichts zu verbergen."
Mit Cum-Ex-Geschäften wird das Verschieben von Aktien rund um einen Dividenden-Stichtag bezeichnet, um sich Kapitalertragsteuer erstatten zu lassen, die gar nicht gezahlt wurde. Der Staat verlor so Milliardenbeträge. 2017 war der Skandal erstmals bekannt geworden. Der Bundesgerichtshof entschied vor einem Jahr, dass es sich bei Cum-Ex-Geschäften um strafbare Steuerhinterziehung handelt. Inzwischen laufen solcher Geschäfte zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Banken oder frühere Mitarbeiter von Banken.
A.Magalhes--PC