-
Bauernpräsident: Wetterumschwung rettet Ernte kaum
-
IMK-Vorsitzender Grote fordert klarere Strategie bei Drohnenabwehr
-
Matthäus sieht Kane als Hauptanwärter für Ballon d'Or
-
US-Regierung legt Bau von Grenzschutzanlage in Nationalpark in Texas auf Eis
-
Stärkster Anstieg seit 2016: 15 Prozent mehr Baugenehmigungen im ersten Halbjahr
-
Sachsen-Anhalts Regierungschef Schulze warnt vor Wahl des BSW
-
Landwirtschaftsminister Rainer: Lebensmittel werden wegen Dürre nicht sofort teurer
-
Erdbeben in Kolumbien: Shakira verspricht Hilfe beim Wiederaufbau von Schulen
-
Behörden: Region Moskau von 620 ukrainischen Drohnen ins Visier genommen
-
"Hat Spaß gemacht": Williams-Schwestern verlieren bei Comeback
-
Zverev beim Masters in Cincinnati im Achtelfinale
-
Südkoreas Präsident Lee: Manöver mit den USA sind nicht gegen Nordkorea gerichtet
-
Stress mit Olympia-Held Kukuk? "Darf keine Rolle spielen"
-
Organspende-Diskussion: CSU-Gesundheitsexperte zieht Vergleich zu Corona
-
Wahlkommission in Sambia: Präsident Hichilema für zweite Amtszeit wiedergewählt
-
Minister Dobrindt und Bär weihen neues Zentrum zur Drohnenabwehr ein
-
Social-Media-Sucht: Eröffnungsplädoyers im wegweisenden US-Prozess gegen Meta
-
Mordfall Tupac Shakur: Anklage spricht von Rache-Tat - Verteidigung widerspricht
-
Moskau droht London nach Bericht über Einsatz britischer Drohnen in Russland
-
Kushner: Gespräche mit dem Iran verlaufen "sehr positiv"
-
LiberNovo gibt einen Ausblick auf die Support Week 2026 und macht bessere ergonomische Unterstützung greifbar
-
Verhandlungsbeginn im Mordfall Tupac Shakur - Anklage spricht von Tat aus Rache
-
Wasserstand in zwei größten Stauseen der USA auf Rekord-Tief gesunken
-
Kushner: Fortschritte bei Umsetzung von Gaza-Friedensplan in 30 Tagen möglich
-
Kurdischer Regierungschef im Irak macht Iran für Angriff auf sein Büro verantwortlich
-
"Bärenstarke Leistung": Hockey-Männer in der Zwischenrunde
-
Streit mit Bundesspitze: Thüringer BSW-Vorstand kündigt Sonderparteitag an
-
Härtetest bestanden: Hockey-Männer in der Zwischenrunde
-
Trump deutet Kontakte mit Nordkoreas Machthaber Kim an
-
FIFA trennt sich von Betriebsdirektor Lamour
-
Haus-Belagerung durch Siedler: US-Palästinenser aus Westjordanland fordert US-Schutz
-
Kurdischer Ministerpräsident im Irak meldet iranischen Drohnenangriff auf sein Büro
-
Medien: Füllkrug unmittelbar vor Rückkehr nach Bremen
-
Fremdenfeindlicher Protest im südafrikanischen Durban während Regionalgipfels
-
Norwegens König Harald V. im Krankenhaus behandelt
-
BVB: Auch Veerman-Transfer perfekt
-
WM: Hockey-Frauen nach Niederlage gegen Argentinien unter Druck
-
Demokraten und Republikaner kritisieren Trump für geplante Beschränkung von Südkorea-Manövern
-
UN-Zahlen für 2025: 350 Helfer in Krisengebieten getötet
-
Medien: Premier Burnham fällt auf Imitator von US-Stabschefin Wiles rein
-
SPD-Vorschlag zu Hitzeschutz stößt auf positives Echo - Kanzler zögert noch
-
Vor Wahlen: Gericht in Russland bestätigt Ausschluss von Anti-Kriegs-Partei Jabloko
-
Pentagon vergibt milliardenschweren Rüstungsauftrag für Tomahawk-Raketen
-
Wegen Extrem-Sommers beginnt Weinlese im Elsass früher denn je
-
Missbrauchsurteil: Trump scheitert mit Einspruch gegen Entschädigungszahlung
-
Von Kommunalwahl in Friesland ausgeschlossen: AfD-Politiker scheitert vor Gericht
-
Angriff auf Netz von Berliner Landesbehörden: Ermittlungen laufen
-
Unterhaltsvorschuss: SPD fordert mehr Druck auf Säumige und lehnt Kürzungen ab
-
BVB verpflichtet griechischen Offensivspieler Konstantelias
-
Russisches Gericht verurteilt Jabloko-Politiker Schlosberg zu elf Jahren Haft
Klage nach behauptetem Impfschaden wird in Nordrhein-Westfalen neu verhandelt
Das Landgericht Arnsberg in Nordrhein-Westfalen muss erneut über einen möglichen Impfschaden verhandeln. Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hob nach Angaben vom Dienstag ein Arnsberger Urteil von 2025 auf, mit dem die Klage eines Manns abgewiesen worden war. Er gibt an, als Folge einer Coronaimpfung unter anderem unter Schmerzen und Schwindel zu leiden.
Non fordert er Auskünfte über Wirkungen, Nebenwirkungen und Wechselwirkungen des Impfstoffs sowie Schmerzensgeld von mindestens 150.000 Euro und Schadenersatz. Das Landgericht wies die Klage ab, und der Mann wandte sich an das OLG. Dieses berücksichtigte bei seiner Entscheidung ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom März, mit dem das Recht von Patienten auf Auskunft gestärkt wurde.
Grundsätzlich können Pharmaunternehmen bei einem Impfschaden dazu verpflichtet werden, Schadenersatz zu zahlen. Das gilt dann, wenn der eingesetzte Impfstoff die gesundheitlichen Probleme verursacht haben könnte. Außerdem muss mindestens eine von zwei Voraussetzungen vorliegen: Entweder ist das Risiko der Impfung größer als ihr Nutzen, oder der Impfstoff war nicht nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft gekennzeichnet.
Da Privatleute das meist nicht wissen können, gibt es auch ein gesetzliches Recht auf Auskunft - wenn die Informationen notwendig sind, um einen möglichen Anspruch auf Schadenersatz festzustellen. Allerdings müssen Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Impfstoff den Schaden verursachte.
Dann haben Betroffene Anspruch auf Informationen zu Wirkungen, Nebenwirkungen und Wechselwirkungen sowie weiteren Erkenntnissen, die für die Bewertung wichtig sein könnten - allerdings nur solche, die dem Hersteller bekannt waren.
Der BGH entschied, dass es für diesen Auskunftsanspruch genügt, dass ein Impfschaden plausibel ist. Darauf bezog sich das OLG und bestimmte, dass das Landgericht auf dieser Grundlage noch einmal über den Fall verhandeln muss.
A.Magalhes--PC