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IStGH-Chefankläger Khan wegen Vorwürfen des sexuellen Fehlverhaltens suspendiert
Wegen Vorwürfen des sexuellen Fehlverhaltens ist der Chefankläger am Internationalen Strafgerichtshof (IStGH), Karim Khan, von seinem Amt suspendiert worden. Diese Entscheidung verkündete am Montagabend das Präsidium der Versammlung der Vertragsstaaten (ASP). Der Fall solle an die Vollversammlung verwiesen werden, die alle Mitgliedsstaaten des Gerichtshofs umfasst.
Das aus 21 Mitgliedern bestehende Präsidium entschied nach eigenen Angaben "mit qualifizierter Mehrheit, den Ankläger mit sofortiger Wirkung vom Dienst zu suspendieren, bis die Versammlung der Vertragsstaaten als zuständiges Entscheidungsorgan eine endgültige Entscheidung trifft". Zugleich wurde betont, "dass diese Suspendierung keinen Hinweis auf den endgültigen Ausgang des Verfahrens darstellt".
Medienberichten zufolge wird Khan sexuelles Fehlverhalten gegenüber einer Mitarbeiterin seines Büros vorgeworfen. Laut dem "Wall Street Journal" hatte eine Assistentin UN-Beamten mitgeteilt, dass Khan sie über mehrere Monate hinweg sexuell belästigt und schließlich zum Geschlechtsverkehr gezwungen habe.
Khan hatte die Vorwürfe zurückgewiesen und sich bereiterklärt, mit den Ermittlern zu kooperieren. Wegen der Vorwürfe gegen ihn legte er bereits im Mai vergangenen Jahres sein Amt vorerst nieder. Nun wurde er formell suspendiert.
Khan ist seit Juni 2021 Chefankläger am IStGH. Er hatte in den vergangenen Jahren immer wieder für Aufsehen gesorgt. So erwirkte er Haftbefehle des IStGH gegen den israelischen Regierungschef Benjamin Netanjahu, den damaligen israelischen Verteidigungsminister Joav Gallant und mehrere Anführer der islamistischen Palästinenserorganisation Hamas wegen mutmaßlicher Verbrechen gegen die Menschlichkeit und mutmaßlicher Kriegsverbrechen im Gaza-Krieg.
Khan erwirkte zudem einen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin wegen des Vorwurfs der unrechtmäßigen Verschleppung ukrainischer Kinder. Der IStGH mit Sitz in Den Haag verfolgt seit 2002 besonders schwerwiegende Straftaten wie Kriegsverbrechen.
V.Fontes--PC