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Emails sollen künftig viele Behörden-Formulare ersetzen
Bund und Länder haben sich am Donnerstag in Berlin auf ein umfassendes Programm zur Staatsmodernisierung verständigt. So soll Schriftverkehr mit Behörden im Regelfall künftig elektronisch statt mit handschriftlich unterschriebenen Formularen abgewickelt werden können. Auch sollen Antrags- und Anmeldeverfahren generell einfacher werden.
Die "Föderale Modernisierungsagenda" wurde im Rahmen der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in Berlin beschlossen. Sie enthält nach Angaben der Bundesregierung mehr als 200 konkrete Maßnahmen für schnellere Verfahren, Digitalisierung und Bürokratieabbau, die auf Bundes- oder Landesebene innerhalb festgelegter Fristen umgesetzt werden sollen. Auf diese Ziele hatten sich die Beteiligten im Grundsatz bereits 2023 verständigt.
Die bisher im Behördenverkehr oft verlangte Schriftform soll weitgehend durch ein einfaches elektronisches Dokument ersetzt werden, das per E-Mail verschickt wird. Die Behörden sollen darauf dann ebenfalls per E-Mail reagieren können. Ausdrucken, Unterschreiben und per Post versenden wäre dann meistens nicht mehr notwendig.
Bereits auf den Weg gebracht wurde von der Regierung, dass Kindergeld in immer mehr Fällen nicht mehr eigens beantragt werden muss, sondern automatisch von Amts wegen gezahlt wird. Auch die Bewilligung von Elterngeld soll durch einen behördeninternen Datenaustausch einfacher werden. Personalausweise und Reisepässe sollen digital ohne Behördentermine beantragt werden können. Auch der Wohnsitz soll in der Regel elektronisch angemeldet werden. Gleiches gilt für die An- und Abmeldung von Autos.
Eine Deutschland-App soll digitale Leistungen bündeln. Ab 2027 soll Bürgerinnen und Bürgern auf freiwilliger Basis eine digitale Brieftasche zur Verfügung stehen, Dort soll dann ein "digitaler Zwilling" des Personalausweises hinterlegt werden können, künftig auch weitere Dokumente wie Geburtsurkunde, Führerschein und weitere Unterlagen. Bereits möglich ist, den Fahrzeugschein elektronisch mitzuführen.
Weitere geplante Reformen betreffen die Justiz sowie das Bauwesen. Bestimmte Zahlungsansprüche sollen Bürgerinnen und Bürger vor Amtsgerichten in einem digitalen Gerichtsverfahren geltend machen können. Auch die Kommunikation mit Gerichten soll digitaler werden. Gleiches soll auch für Bauanträge und Gewerbeanmeldungen gelten. In vielen Fällen sollen Genehmigungen als erteilt gelten, wenn die zuständige Behörde darüber nicht innerhalb einer bestimmten Frist entschieden hat.
L.Carrico--PC