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Kabinett beschließt Gesetze zu Stärkung von Bundeswehr - Pflicht-Reserveübungen
Vor dem Nato-Gipfel in der kommenden Woche hat das Bundeskabinett zwei Gesetzentwürfe zur Stärkung der Bundeswehr beschlossen. Dabei geht es um den beschleunigten Bau von militärischer Infrastruktur sowie die Stärkung der Reserve. So sollen Reservistinnen und Reservisten künftig wieder zu Übungen verpflichtet werden können. Bislang gilt das Prinzip der "doppelten Freiwilligkeit": Mitglieder der Reserve können nur herangezogen werden, wenn sie selbst sowie ihr Arbeitgeber zustimmen.
Künftig sollen Betroffene und Arbeitgeber lediglich eine Zurückstellung von Übungen und Diensten beantragen können. Zudem gibt es Ausnahmen von der Dienstpflicht in bestimmten Härte- oder Sonderfällen.
An Reserve-Übungen sollen dabei bis zum Alter von 45 Jahren alle teilnehmen müssen, die mindestens sechs Monate freiwilligen Wehrdienst geleistet haben. Wer ein Jahr oder länger Berufs- oder Zeitsoldat war, für den soll die Pflicht bis zum 65. Lebensjahr gelten. Wer weniger als sechs Monate freiwilligen Wehrdienst geleistet hat, muss keine Reserveübungen absolvieren.
Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) will mit der Reform die Nato-Vorgabe erreichen, ab dem Jahr 2035 im Krisen- oder Kriegsfall insgesamt 460.000 Bundeswehr-Soldaten bereitzustellen. Dazu soll die Zahl der aktiven Soldatinnen und Soldaten von derzeit rund 185.600 auf mindestens 260.000 steigen. Zudem sollen statt bisher 60.000 rund 200.000 einsatzbereite Reservisten bereit stehen.
Der zweite von Kabinett beschlossene Gesetzentwurf soll Bauvorhaben der Bundeswehr beschleunigen. Dazu sollen unter anderem Ausnahmeregelungen im Liegenschafts- und Umweltrecht eingeführt werden. Über beide Gesetzentwürfe muss als nächstes der Bundestag befinden.
Nato-Generalsekretär Mark Rutte nahm als Gast an der Sitzung des Bundeskabinetts teil, welches im Berliner Amtssitz des Verteidigungsministeriums tagte. Dabei ging es auch um den kommende Woche in der Türkei stattfindenden Nato-Gipfel.
X.M.Francisco--PC