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Arztüberweisung soll digitalisiert werden
Die Arztüberweisung soll digitalisiert werden. Ein entsprechendes Gesetz beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch. Die elektronische Überweisung soll demnach schrittweise bis zum 1. September 2029 eingeführt werden. Mit dem Gesetz will die Regierung auch insgesamt die Digitalisierung des Gesundheitswesens voranbringen. So sollen die elektronische Patientenakte (ePA) ausgebaut und Gesundheitsdaten besser genutzt werden.
Praxen, Krankenhäuser und Apotheken sind seit 1. Oktober 2025 verpflichtet, die ePA zu nutzen. Sie soll nun um verschiedene Anwendungen wie eine digitale Impfübersicht mit Erinnerung an bevorstehende Impfungen ergänzt werden. Zudem sollen die Krankenkassen die Akte um weitere Angebote ausbauen dürfen.
Über die elektronische Akte sollen Versicherte künftig auch Termine buchen können. Insgesamt will die Bundesregierung mit den geplanten Änderungen die technischen Voraussetzungen für ein digital gestütztes Primärversorgungssystems schaffen.
"Die Zukunft unseres Gesundheitswesens ist digital und vernetzt", betonte Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU). "Die Nutzung digitaler Anwendungen soll sowohl für Leistungserbringer als auch für Versicherte zu einer Selbstverständlichkeit werden."
Mit dem Gesetz "für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen" muss sich als nächstes der Bundestag befassen.
Ein Primärversorgungssystem ist eines der großen Vorhaben Warkens: Die Hausärztin oder der Hausarzt soll künftig die erste Anlaufstation bei gesundheitlichen Problemen sein. Ein Facharzt soll erst nach einer hausärztlichen Erstberatung aufgesucht werden können. Ziel ist es, die Zahl der Arztbesuche zu reduzieren und damit Kosten zu sparen.
Ferreira--PC