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Verurteilung von deutschem IS-Dschihadisten wegen Mordes rechtskräftig
Knapp achteinhalb Monate nach der Verurteilung eines deutschen IS-Dschihadisten wegen Mordes hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Hafturteil bestätigt. Bei der Überprüfung der Entscheidung des Düsseldorfer Oberlandesgerichts (OLG) seien keine Rechtsfehler gefunden worden, teilte der BGH am Mittwoch in Karlsruhe mit. Der Beschluss fiel demnach bereits Mitte August. Nils D. ist damit zu zehn Jahren Haft verurteilt. (Az. 3 StR 187/22)
Der dritte Strafsenat des BGH verwarf mit seiner Entscheidung die Revision von D., womit das Urteil der Vorinstanz rechtskräftig ist. Das OLG hatte den Mann im November 2021 wegen Mordes, Kriegsverbrechen und der Mitgliedschaft in einer Terrorvereinigung verurteilt.
Dieser war den Feststellungen des Gerichts zufolge von März bis Anfang November 2014 Mitglied der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) gewesen. Als Wärter in einem IS-Gefängnis in Syrien beteiligte er sich nach Auffassung des Gerichts an der Bestrafung eines Gefangenen, die mit dessen Tod endete.
D. und drei weitere Männer schlugen demnach über einen längeren Zeitraum auf den Gefesselten ein, der an seinen hinter dem Rücken zusammengebundenen Händen unter der Decke aufgehängt worden war. Nach einiger Zeit ließen sie von ihm ab. Der Mann erlag in dem Verhörraum spätestens zwei Tage danach schweren Verletzungen.
Als strafmildernd wertete das OLG in seinem Urteil vom November D.s Hilfe bei der Aufklärung anderer terroristischer Straftaten. Außerdem rechnete das Gericht eine wegen einer IS-Mitgliedschaft bereits früher verbüßte viereinhalbjährige Haftstrafe auf das Strafmaß an.
E.Borba--PC