-
Mögliche Drohne stört vorübergehend Flugbetrieb an Nürnberger Flughafen
-
Hohe Energiepreise: Inflation im September so hoch wie seit Ende 2023 nicht mehr
-
Milliarden-Einsparungen geplant: Frankreichs Parlament beginnt Haushaltsdebatte
-
Wadephul sichert Ukraine vor Sicherheitsforum in Warschau Unterstützung zu
-
Vorteile für Unternehmenserben: Bundesverfassungsgericht prüft Erbschaftsteuer
-
Produktion von Lebkuchen in Deutschland deutlich gesunken
-
Urteil: Kein Schadenersatz für Hotelgast nach Verletzung durch Silvesterfeuerwerk
-
Weniger Sterbefälle in drittem Quartal - Vorübergehender Anstieg in heißen Wochen
-
Tödliche Polizeischüsse auf Bewaffneten in Tuttlingen: Pistole war nicht echt
-
Regierungschef will Liveübertragung von US-Hinrichtung in Australien verhindern
-
Feuerwerk um 1.15 Uhr: Bayern-Nachtruhe gestört
-
Hohe Energiepreise: Inflation steigt im September auf Höchststand seit Ende 2023
-
Rente: CDU erwartet von neuem Minister Schweitzer Festhalten an Koalitionsbeschlüssen
-
Brennender Transporter: Zwei Tote bei Verkehrsunfall in Nordrhein-Westfalen
-
Bas-Rücktritt: SPD-Generalsekretär Klüssendorf sieht Koalition nicht gefährdet
-
Nordrhein-Westfalen: Drei Tote und fünf Verletzte bei Wohnhausbrand in Bochum
-
Umfrage: Passendes Auto macht glücklicher als teures
-
Sturm nach Pucktreffer am Kopf ins Krankenhaus eingeliefert
-
US-Schauspielerin Selma Blair nach Vorfall auf Flug festgenommen
-
Fünf Tote durch Hurrikan "Simon" und Sturm "Rachel" in Mexiko
-
Bills gewinnen wilden Schlagabtausch bei den Rams
-
Neue Sprinterzüge und weiter viele Baustellen: Neuer DB-Fahrplan ab Mittwoch buchbar
-
Stützle trifft und legt auf: Ottawa schlägt die Devils
-
FC Bayern: "Jonas muss nicht werden wie Manu"
-
IWF hebt Wachstumsprognose für Deutschland und warnt vor "zweigeteiltem" Ausblick für Welt
-
Nach Rennunfall: BGH prüft Versicherungsschutz von Motorradfahrer
-
Strafmaß in Prozess um Mord an Rapper Tupac Shakur wird verkündet
-
Spaniens König Felipe VI. besucht Exklave Ceuta in Nordafrika
-
Wadephul nimmt an internationalem Sicherheitsforum in Warschau teil
-
Bundesverfassungsgericht verhandelt über Privilegien von Firmenerben
-
IWF hebt Wirtschaftsprognose für Deutschland auf 1,3 Prozent an
-
Akkodis ermöglicht mehrsprachige Kommunikation bei den Rennen des Mercedes-AMG PETRONAS Formula One Teams
-
"Breaking Bad"-Schauspieler RJ Mitte im Alter von 34 Jahren gestorben
-
Klingbeil lässt erneute Kandidatur für SPD-Spitze offen
-
Gericht gestattet Flávio Bolsonaro Besuch seines inhaftierten Vaters wieder
-
Brand in Starlink-Station in Polen: Tusk gibt zwei Festnahmen in Deutschland bekannt
-
Ukraine-Krieg: Merz telefoniert mit Selenskyj
-
Vorfall in Fairford: USA und Verbündete verurteilen "gewaltsame Angriffe" des Iran
-
Oberstes Gericht bestätigt Aussetzung von Wahlrecht für bestimmte Auslands-Spanier
-
Neuer angeschlagen: Bayern in Stavanger mit Urbig im Tor
-
London: Teheran "fast sicher" für Vorfall an Luftwaffenstützpunkt verantwortlich
-
Becker adelt Zverev: "Nummer eins wird man nicht zufällig"
-
EU und Großbritannien planen Gipfeltreffen für den 20. November
-
Stromsteuer-Senkung und klare Worte zur AfD: CDU will sich aus Krise arbeiten
-
Nato-Kommandeur warnt Russland: Jeder Angriff auf das Bündnis wäre "sinnlos"
-
Bayern will Erbschaftsteuer selbst festsetzen: Karlsruhe verhandelt über Klage
-
Haus von prominenter Trump-Kritikerin Ilhan Omar durchsucht
-
Mit Picknick-Korb: Neue E-Ente auf Pariser Automesse vorgestellt
-
Mit Picknick-Korb: Neue E-Ente auf Pariser Automesser vorgestellt
-
Schülerproteste in Frankreich: Acht Schulmitarbeiter verletzt
AfD-Verbot: SPD-Fraktionsvorsitzende fordern Einleitung eines Prüfverfahrens
Die Fraktionsvorsitzenden der SPD haben sich gemeinsam für die Einleitung eines Prüfverfahrens zu einem Verbot der AfD ausgesprochen. "Die AfD ist eine rechtsextreme Partei", heißt es in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss zum Abschluss der zweitägigen Fraktionsvorsitzendenkonferenz. Die Partei greife die freie Gesellschaft an, normalisiere Rassismus, mache demokratische Institutionen verächtlich "und arbeitet darauf hin, die freiheitliche demokratische Grundordnung von innen heraus zu beseitigen".
Aus diesem Grund forderten die SPD-Fraktionsspitzen aus Bund, Ländern und dem Europaparlament die Bildung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, um ein entsprechendes Verfahren vorzubereiten. "So schaffen wir eine solide Grundlage, um einen Antrag nach Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz zu stellen", heißt es in der Erklärung weiter, die damit Bezug nimmt auf die im Grundgesetz verankerte Definition verfassungswidriger Parteien. Das Gremium müsse noch in diesem Jahr seine Arbeit aufnehmen.
Es sei eine "Lehre aus unserer Geschichte und Grundlage der wehrhaften Demokratie, prüfen lassen zu können, ob Parteien sich auf dem Boden unseres Grundgesetzes bewegen", heißt es in der Erklärung weiter. Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) stellte bei der Pressekonferenz nach dem Treffen klar, es gehe "nicht darum, dass irgendjemand sagt, die AfD soll jetzt verboten werden". Das entscheide weder eine Partei, noch die Regierung oder das Parlament, sondern "einzig und allein" das Bundesverfassungsgericht.
Es komme darauf an, dass eine liberale Demokratie "die wenigen Instrumente, die sie hat, um sich selber zu schützen gegen innere Bedrohung, auch einsetzt oder zumindest ihren Einsatz prüft", sagte Pistorius. Mustafa Güngör, SPD-Fraktionsvorsitzender der Bremer Bürgerschaft, bezeichnete es ebenfalls als "Gebot der Stunde", dass die Prüfung eines Verfahrens "endlich auf den Weg gebracht wird". "Wir sind der festen Überzeugung, dass die AfD eine rechtsextreme Partei ist", fügte er an, und "dass wir die Demokratie gemeinsam schützen müssen".
Die Einberufung einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Prüfung des weiteren Umgangs mit der AfD hatte kürzlich auch der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) gefordert. Diese Prüfung müsse aber ergebnisoffen sein und alle möglichen rechtlichen Folgen berücksichtigen - "nicht nur ein Verbotsverfahren", betonte er.
Das Grundgesetz setzt hohe Hürden für ein Parteiverbot. Entscheiden muss letztlich das Bundesverfassungsgericht, den Verbotsantrag können Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung stellen.
N.Esteves--PC