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Berufungsgericht in Ungarn verringert Haftstrafe für Maja T. auf sieben Jahre
Ein Berufungsgericht in Budapest hat die Haftstrafe für Maja T. aus Deutschland wegen Angriffen auf Rechtsextreme von acht auf sieben Jahre verringert. Die nicht-binäre Person sei nicht mehr als Mittäterin eingestuft worden, sondern nur noch als Komplizin, erklärte der Vorsitzende Richter am Mittwoch. Unterstützer von T. hoffen nun auf eine Rücküberstellung nach Deutschland, ihre Anwälte unternahmen umgehend die nötigen Schritte.
Das Urteil gegen T. kann laut der Entscheidung des Berufungsgerichts nicht mehr angefochten werden. "In einer anschließenden Anhörung wurde unmittelbar das Rücküberstellungsverfahren eingeleitet", teilte ihr deutscher Anwalt Sven Richwin mit. "Der diesbezügliche Beschluss geht jetzt an die deutschen Behörden, die zustimmen müssen."
Ein ungarisches Gericht hatte T. für schuldig befunden, im Februar 2023 gemeinsam mit weiteren Linksextremisten rund um einen Neonazi-Aufmarsch am sogenannten Tag der Ehre in Budapest mutmaßliche Rechtsextreme angegriffen zu haben. Das Urteil lautete auf acht Jahre Haft. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung legten Berufung dagegen ein - nun wurde die Strafe auf sieben Jahre reduziert.
Der Prozess war umstritten, weil T. trotz eines Eilverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht nach der Festnahme in Deutschland 2024 an das damals noch rechtsnationalistisch regierte Ungarn ausgeliefert worden war. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Auslieferung später als rechtswidrig eingestuft, weil die Haftbedingungen für queere Menschen in Ungarn nicht ausreichend geprüft worden seien.
T. ist 25 Jahre alt und nicht-binär, fühlt sich also weder als Mann noch als Frau. Im vergangenen Jahr hatte T. mit einem 40-tägigen Hungerstreik gegen die "unwürdigen" Haftbedingungen mit Isolationshaft protestiert. Zur Urteilsverkündigung im Berufungsprozess wurde T. von Justizvollzugsbeamten gefesselt in den Gerichtssaal geführt, aus dem Publikum ertönten "Maja"-Rufe. Vor dem Gericht forderten Unterstützer auf Plakaten eine Freilassung von Maja T.
Ungarns Justiz warf T. schwere Gewalttaten, Beteiligung an einer organisierten kriminellen Vereinigung sowie einen koordinierten Angriff im Rahmen militanter antifaschistischer Aktivitäten vor. Der Anklage zufolge hatte T. zu einer internationalen linksextremen Gruppe mit insgesamt 19 Mitgliedern gehört, die in Ungarn neun Menschen attackierte.
Nach der Berufungsentscheidung forderte der Vorsitzende der Linksfraktion im Europaparlament, Martin Schirdewan, die Bundesregierung auf, sich schnell und entschlossen für eine Rücküberstellung nach Deutschland einzusetzen. "Maja darf keinen weiteren Tag unnötig in Ungarn festgehalten werden", forderte Schirdewan. Dabei müsse auch sichergestellt werden, "dass die unter den besonders belastenden Bedingungen in Ungarn verbrachte Haftzeit bei einer Überstellung nach Deutschland mit entsprechend höherem Gewicht angerechnet wird".
Der Fall Maja T. gehört zum sogenannten Budapest-Komplex, in dem auch in Deutschland mehrere Angeklagte vor Gericht gestellt wurden. In Frankreich wies das höchste Berufungsgericht am Mittwoch einen Antrag des albanischen Antifaschisten Rexhino Abazaj ab, der seine Auslieferung nach Deutschland hatte verhindern wollen. Der als Gino bekannte Mann befürchtet nach eigenen Angaben, anschließend von Deutschland nach Ungarn ausgeliefert zu werden.
Abazaj steht im Verdacht, bei den Vorfällen im Februar 2023 gemeinsam mit weiteren Antifaschisten in Budapest deutsche Neonazis angegriffen zu haben. Deswegen wird er sowohl von Ungarn als auch von Deutschland mit Haftbefehl gesucht. Bei einem Verfahren in Ungarn drohen ihm 24 Jahre Haft.
J.Oliveira--PC