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Karlsruhe urteilt zu Bundestagsrecht auf Information bei EU-Sicherheitspolitik
Karlsruhe urteilt zu Bundestagsrecht auf Information bei EU-Sicherheitspolitik / Foto: ALBERTO PIZZOLI - AFP/Archiv

Karlsruhe urteilt zu Bundestagsrecht auf Information bei EU-Sicherheitspolitik

Das Bundesverfassungsgericht verkündet am Mittwoch (15.00 Uhr) in Karlsruhe seine Entscheidung zur Pflicht der Bundesregierung, den Bundestag bei Fragen der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union frühzeitig zu informieren. Konkret geht es um Klagen der Grünen- und der Linksfraktion von 2015. Sie rügen, dass der Bundestag den Entwurf für das Krisenmanagementkonzept beim Vorgehen gegen Schlepper auf dem Mittelmeer nicht vor dem Ratsbeschluss einsehen konnte. (Az. 2 BvE 3/15 und 2 BvE 7/15)

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Auch deutsche Schiffe und Soldaten waren an der inzwischen beendeten "Operation Sophia" beteiligt. Grüne und Linke sehen das Unterrichtungs- und Mitwirkungsrecht des Parlaments verletzt. Laut Grundgesetz wirken Bundestag und Bundesrat in EU-Angelegenheiten mit. Die Bundesregierung muss sie darum umfassend unterrichten. Die Frage ist, ob das auch für die Sicherheitspolitik gilt.

E.Borba--PC