-
Ex-"Tatort"-Kommissar Andreas Hoppe mit 66 Jahren gestorben
-
"TMZ": "Rocky Horror Picture Show"-Star Tim Curry mit 80 Jahren gestorben
-
Mit Herz und Ständchen: Auch die Royals würdigen verstorbene Dolly Parton
-
Bill Gates fordert Roboter-Steuer und andere Auflagen für KI
-
Ungarischer Autor und Holocaust-Überlebender Peter Nadas mit 83 Jahren gestorben
-
Zwei Tote nach Infektionen mit Malaria an Frankfurter Flughafen
-
Vor Landtagswahl in Sachsen-Anhalt: AfD baut Vorsprung in Umfrage weiter aus
-
Mehr als 90 Tote bei Überschwemmungen in Nepal - Hunderte Touristen vermisst
-
Vuelta: Brennan gewinnt fünfte Etappe
-
Trump-Regierung droht mit Abriss des Kennedy Center in Washington
-
Medien: Harry und Meghan sind mit ihren Kinder nach Großbritannien zurückgekehrt
-
BSW in Thüringen stellt klar: Fraktion stimmt gegen Misstrauensvotum von AfD
-
Mehr und günstigere Fernwärme: Gesetzespaket soll Versorgern und Verbrauchern helfen
-
Jugendtrainer in Bayern soll mindestens zwei Kinder missbraucht haben
-
Social-Media-Sucht: Instagram und Facebook führen Zeitsperren für Teenager ein
-
Epstein-Affäre: Frankreich wegen verzögerter Ermittlungen verklagt
-
Selenskyj besucht ukrainische Soldaten an der Front
-
Social-Media-Sucht: Meta zahlt Bundesstaaten in Vergleich 16 Milliarden Dollar
-
Menschenverachtende Posts: Universitätsklinikum Rostock stellt Oberarzt frei
-
Silvesterrakete in Berliner Wohnung geschossen: Neue Verhandlung gegen Influencer
-
Iran bezeichnet US-Wirtschaftsdruck als wirkungslos - weitere Gespräche zu Hormus
-
Mehr und günstigere Fernwärme: Bundeskabinett verabschiedet Gesetz
-
Merz hält an Aus für "Rente mit 63" fest - Kabinett beendet Klausur
-
Überschwemmungen in Nepal: Mindestens 19 Tote - Hunderte Touristen vermisst
-
Mann soll Ehefrau in Rheinland-Pfalz in Auto getötet haben - Anklage
-
Einnahmen aus Erbschaft- und Schenkungsteuer gestiegen - Kritik an Steuererlassen
-
Trauer um Country-Ikone Dolly Parton eint Menschen in den USA
-
Frau vor Augen von Sohn ermordet: Berliner Urteil gegen Ehemann rechtskräftig
-
Professorin will Mäuse aneinander nähen: Kölner Gericht bestätigt Verbot
-
Medien: Prinz Harry mit Familie nach Großbritannien heimgekehrt
-
VW-Chef Blume stellt Belegschaft in Emden auf Einschnitt ein - Schließung möglich
-
FIFA-Machtkampf: Boykott-Drohung der UEFA wohl vom Tisch
-
Sächsischer Munitionsskandal: Vorwürfe gegen Schießtrainer werden neu geprüft
-
Klingbeil: Kabinett wird Reform der Einkommensteuer kommende Woche beschließen
-
Merz will an Abschaffung von "Rente mit 63" festhalten
-
Behörden: Nach Überschwemmungen in Nepal 384 Touristen vermisst
-
Verwirrung um Zuckersteuer: Doch keine Abgabe auf Getränke mit Süßstoff
-
Kreml: CIA-Chef Ratcliffe bei Moskau-Besuch in Kontakt mit russischen Geheimdiensten
-
Merz sieht Verantwortung für Hitzeschutz bei Ländern: Es mangelt nicht an Geld
-
Hoeneß bestätigt: Undav neuer VfB-Kapitän
-
Angriffe auf deutsche Wirtschaft: Spur führt häufiger zu ausländischen Geheimdiensten
-
Urteil: Kleingärtnerin muss Parzelle wegen illegalen Schuppens zurückgeben
-
Ausnahmeregeln für Käseproduzenten in Frankreich wegen Dürre
-
FC Bayern: Palhinha wechselt zu Benfica
-
Flugbegleiterin in Frankreich: Brustkrebs als Berufskrankheit anerkannt
-
Für 100 Millionen Euro: ManCity verpflichtet Jungstar Bouaddi
-
14 Säuglinge sterben bei Brand auf Entbindungsstation in Pakistan
-
Klimaphänomen El Niño: Auch Panama und El Salvador rufen Dürre-Alarm aus
-
Schwesig will nicht SPD-Chefin werden - Rückendeckung für Bas und Klingbeil
-
Datenschützer gehten wegen "Schattendatenbank" gegen Schufa vor
EuGH: Kunde muss vor Veröffentlichung von Daten im Telefonverzeichnis einwilligen
Vor der Veröffentlichung von persönlichen Daten im Telefonverzeichnis eines Telekommunikationsanbieters muss der Betreffende einwilligen. Diese Einwilligung erstreckt sich dann auf die weitere Verarbeitung der Daten durch andere Unternehmen für Telefonverzeichnisse, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg entschied. Die Daten müssten auf Wunsch der Betreffenden wieder gelöscht werden. (Az. C-129/21)
Es ging um einen Fall aus Belgien. Der Anbieter Telenet gab Daten an den Anbieter Proximus weiter. Proximus bietet Verzeichnisse im Internet an, die Namen, Adresse und Telefonnummer enthalten. Ein Telenet-Kunde forderte von Proximus, seine Daten nicht in dem Verzeichnis zu veröffentlichen, was zunächst auch so geschah.
Später aktualisierte Telenet jedoch die Daten und gab sie wiederum an Proximus weiter. Sie waren nicht als vertraulich ausgewiesen und erschienen wieder im Verzeichnis. Der Kunde forderte Proximus erneut auf, seine Daten nicht zu veröffentlichen. Das Unternehmen antwortete, dass es die Daten aus den Verzeichnissen gelöscht habe. Es habe außerdem Google kontaktiert, damit die Links entfernt würden. Die Kontaktdaten seien auch anderen Anbietern weitergeleitet worden, die dank monatlicher Aktualisierungen von der Forderung informiert worden seien.
Der Kunde beschwerte sich parallel bei der belgischen Datenschutzbehörde, die gegen Proximus wegen Datenschutzverstößen eine Geldbuße von 20.000 Euro verhängte. Dagegen zog Proximus vor Gericht.
Der Anbieter argumentiert, dass die Einwilligung des Betreffenden vor der Veröffentlichung seiner Daten im Telefonverzeichnis nicht notwendig sei. Stattdessen müsse er selbst beantragen, dort nicht aufgeführt zu werden. Die Datenschutzbehörde sah das genau umgekehrt. Das Gericht in Brüssel bat den EuGH um Auslegung des EU-Rechts. Dieser bestätigte nun, dass die Einwilligung vorliegen müsse.
Es sei aber nicht notwendig, dass der Betreffende vorher alle Unternehmen kenne, welche die Daten später verarbeiten sollten. Der für die Verarbeitung von persönlichen Daten Verantwortliche - wie Proximus - müsse bei einem Widerruf dieser Einwilligung Suchmaschinenanbieter, andere Anbieter von Verzeichnissen und den Telefonanbieter informieren, von dem die Daten übermittelt wurden.
Dieser müsse seine Liste anpassen - der Kunde brauche sich nicht an mehrere Stellen zu wenden. Im konkreten Fall entscheidet nun das Gericht in Brüssel. Es ist dabei an die Rechtsauslegung des EuGH gebunden.
P.Mira--PC