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Prozess gegen DFB: Gräfe geht in Berufung
Der frühere Bundesliga-Schiedsrichter Manuel Gräfe geht im Prozess gegen den Deutschen Fußball-Bund (DFB) in Berufung. Dies bestätigte seine Kanzlei "Baum, Reiter & Collegen" gut sechs Wochen nach dem Urteil des Frankfurter Landgerichts auf SID-Anfrage, zuvor hatte der kicker bereits darüber berichtet.
Gräfe war Ende Januar wegen Altersdiskriminierung eine Entschädigung von 48.500 Euro zugesprochen worden, der ursprünglich geforderte Schadensersatz von 194.905 Euro wegen entgangener Einnahmen wurde ihm aber verwehrt. Außerdem musste der 49-Jährige die Verfahrenskosten tragen.
Die Kammer sah es unter Leitung von Richter Wilhelm Wolf als erwiesen an, dass dem Alter bei der Nicht-Berücksichtigung des Berliners für die Schiedsrichterliste der Saison 2021/22 "keine ganz unwichtige Rolle zukam". Grund für Schadensersatz erkannte sie dabei allerdings nicht, weil Gräfe selbst bei Berufung auf die Liste "keine Garantie auf eine bestimmte Anzahl von Einsätzen" gehabt hätte. "Der Betrag steht in einem angemessenem Verhältnis zum erlittenem Schaden", sagte Richter Wolf damals.
Das Gericht habe nicht ausreichend erklären können, "weshalb Manuel Gräfe auch ohne diese altersbedingte Diskriminierung nicht hätte weiterpfeifen sollen, obwohl er in der Öffentlichkeit allseits als fachlich bester Schiedsrichter angesehen wurde", erklärte seine Kanzlei die Berufung: "Aus Sicht der Anwälte ist ihm folglich außer der entgangenen Schiedsrichtertätigkeit, die rechtlich nicht einklagbar ist, zusätzlich ein erheblicher Vermögensschaden entstanden und ihm der Ersatz dieses Schadens zuzusprechen."
Der DFB hielt sich bislang bedeckt, ob auch er von seiner Seite den Gang vor das Oberlandesgericht anstrebt. Gräfe musste trotz einer Protestwelle aus der Bundesliga seine Karriere als Schiedsrichter am Ende der Saison 2020/2021 nach 289 Einsätzen im Oberhaus mit 47 Jahren beenden. Auch in den Jahrzehnten zuvor hatte kein Referee länger in der Bundesliga gepfiffen. Der Rechtsspruch des Landgerichts gilt in Sachen Altersgrenze nun als Grundsatzurteil für die Zukunft.
V.Fontes--PC