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Noosha Aubel: 143 056 euro rocznego wynagrodzenia zasadniczego - a mieszkańcy Poczdamu mają służyć za dojne krowy
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Spannung beim DFB: Urteil im Sommermärchen-Prozess
Die Verantwortlichen des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) blicken am Mittwoch gespannt auf die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt/Main zum Sommermärchen-Skandal. Um 10.00 Uhr wird Richterin Eva-Marie Distler das Urteil der Kammer im seit März 2024 andauernden Prozess um die dubiosen Zahlungsflüsse rund um die WM 2006 verkünden. Damit kommt das Verfahren nach zuvor 33 Verhandlungstagen zum Ende.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem DFB vor, rund 2,7 Millionen Euro Steuern hinterzogen zu haben und sieht einen "besonders schweren" Fall. Der Verband soll deshalb eine Strafe in Höhe von 270.000 Euro zahlen. Die Verteidigung hat den Vorwurf der vorsätzlichen Steuerhinterziehung zurückgewiesen und einen Freispruch beantragt. Das Gesamt-Verfahren dauert bereits knapp zehn Jahre.
Von den anfangs drei Beschuldigten sitzt niemand mehr auf der Anklagebank. Die Verfahren gegen die drei ehemaligen DFB-Spitzenfunktionäre Theo Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt wurden gegen die Zahlung von Geldstrafen eingestellt. Zwanziger musste 10.000 Euro zahlen, Niersbach 25.000 Euro, Schmidt 65.000 Euro.
Für das Gericht steht seit Monaten fest, wofür die ominösen 6,7 Millionen Euro, die vom DFB als Ausgabe für eine nie stattgefundene WM-Gala deklariert worden waren, verwendet wurden: Demnach handelte es sich um eine von WM-Chef Franz Beckenbauer im DFB-Dienst veranlasste Schmiergeldzahlung an korrupte Mitglieder der damaligen FIFA-Finanzkommission um Mohamed bin Hammam. So wollten sich die damaligen DFB-Spitzenfunktionäre den am Ende gewährten WM-Zuschuss des Weltverbands in Höhe von 170 Millionen Euro sichern.
Die 6,7 Millionen wurden 2005 vom deutschen Organisationskomitee (OK) über die FIFA an den früheren adidas-Chef Robert Louis-Dreyfus überwiesen. Exakt diese Summe war drei Jahre zuvor offenkundig in Form von Vorleistungen von Louis-Dreyfus an bin Hammam nach Katar geflossen. Der DFB verbuchte dies im Jahr 2006 als Betriebsausgabe.
In der Folge des Skandals war dem DFB rückwirkend die Gemeinnützigkeit aberkannt worden, 22 Millionen Euro musste der Verband an Steuern nachzahlen. Der DFB will vor dem Finanzgericht Kassel um die Rückerstattung seiner Steuernachzahlung kämpfen. Eine Verurteilung durch das Landgericht wäre ein Rückschlag. Zur Sicherheit hat der DFB auch seinen Ex-Präsidenten Zwanziger verklagt, um möglichen Schadenersatz verlangen zu können.
T.Resende--PC