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Bericht: Jährlich verfallen Pflege-Leistungen in Höhe von zwölf Milliarden Euro
Jährlich verfallen einem Bericht zufolge Leistungsansprüche von Pflegebedürftigen im Wert von mindestens zwölf Milliarden Euro. Das ist das zentrale Ergebnis einer Studie des Sozialverbandes VdK, die die "Welt am Sonntag" veröffentlichte. Demnach haben für die Studie Wissenschaftler der Hochschule Osnabrück errechnet, dass je nach Art der Pflegeleistungen zwischen 62 und 93 Prozent nicht abgerufen werden.
Finanziell verfallen allein bei drei wichtigen Hilfsangeboten fast zwölf Milliarden Euro: Demnach stehen monatlich 125 Euro für die Unterstützung im Haushalt zur Verfügung. 80 Prozent der Pflegebedürftigen rufen diesen Betrag nicht ab, damit entgehen ihnen jährlich knapp vier Milliarden Euro.
Für die Inanspruchnahme muss den Angaben zufolge insbesondere nachgewiesen werden, dass anerkannte Dienstleister im Haushalt helfen. Jedes Bundesland regele das allerdings unterschiedlich. Hilfen in Baden-Württemberg etwa müssen eine bis zu 120-stündige Fortbildung nachweisen.
Nicht in Anspruch genommen werden dem Bericht zufolge auch Leistungen, wenn Pflegende einmal ausfallen und vertreten werden könnten: In 70 Prozent der Fälle nutzen Pflegebedürftige und Pflegende diese Möglichkeit der Verhinderungspflege nicht. Hier werden Ansprüche von 3,4 Milliarden Euro nicht wahrgenommen.
Weitere 4,6 Milliarden verfallen den Angaben zufolge, weil die Kurzzeitpflege, die Angehörigen bei Krankheit oder zur Erholung eine Auszeit ermöglichen soll, von 86 Prozent noch nie beantragt wurde.
"Für die Beantragung ist mitunter buchhalterisches Wissen erforderlich", kritisierte VdK-Präsidentin Verena Bentele in der "WamS". "Die Voraussetzungen, die pflegende Angehörige erbringen müssen, um Leistungen abzurufen, sind teilweise absurd und unangebracht." Die häusliche Pflege sei zu lange ein Stiefkind der Politik. Einige der Leistungen sollten in einem Budget zusammengefasst werden und den Pflegebedürftigen unkompliziert zur Verfügung gestellt werden. "Nur dann können sie pflegende Angehörige wirklich entlasten."
Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Claudia Moll (SPD), sagte der Zeitung, es müsse zeitnah ein flexibel einsetzbares Entlastungsbudget kommen. "Durch zu viele bürokratische 'Kästchen' und Anträge blickt kaum noch einer durch." Die vorgesehene Zusammenfassung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege müsse daher rasch umgesetzt werden. Zudem müsse geprüft werden, welche weiteren Leistungen in ein solches Entlastungsbudget einbezogen werden sollten.
4,1 Millionen Menschen in Deutschland haben einen Pflegegrad, gelten also als pflegebedürftig. Davon leben 3,3 Millionen in den eigenen vier Wänden und werden von Angehörigen oder Freunden versorgt, zum Teil mit Unterstützung durch Pflegedienste.
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz führt das Problem auf fehlende Angebote am Pflegemarkt zurück. "Für die monatlich 125 Euro Unterstützung im Haushalt sowie für Kurzzeit- und Verhinderungspflege finden die Hilfsbedürftigen keine entsprechenden Anbieter", sagte Stiftungsvorstand Eugen Brysch der Nachrichtenagentur AFP. "Schlichtweg wirtschaftlich uninteressant sind Angebote für die Branche."
Zudem sei der Markt an möglichen Mitarbeitern leergefegt, sagte Brysch. "Deshalb sind Zweifel angebracht, ob flexibel einsetzbare Entlastungsbudgets daran etwas grundsätzlich ändern werden." Vielmehr brauche es einen Rechtsanspruch der Pflegebedürftigen gegenüber den Kassen.
G.Machado--PC