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Oberster Gerichtshof Chinas zu autonomem Fahren: Mensch hat die Verantwortung
In einem Urteil zum Thema autonomes Fahren hat der Oberste Gerichtshof Chinas die Verantwortung von Menschen bei der Bedienung der Fahrzeuge festgeschrieben. Sie seien auch nach der Aktivierung von Fahrassistenzfunktionen weiterhin dafür verantwortlich, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, erklärte das Gericht am Freitag. Anlass war ein Fall in der südlichen Provinz Zhejiang, bei dem ein betrunkener Mann vollständig auf das Fahrassistenzsystem vertraute.
Der Mann hatte ein Gerät installiert, das den Druck von Händen am Lenkrad simuliert. Er startete die Fahrt und schlief dann auf dem Beifahrersitz ein. Später kam das Auto mitten auf der Straße zum Stehen. Der Mann wurde 2025 von einer unteren Instanz zu einer Haft- und Geldstrafe verurteilt.
"Das bordeigene Fahrassistenzsystem kann den Fahrer nicht als primären Fahrakteur ersetzen", erklärte das Oberste Gericht nun. Der Fahrer "ist weiterhin derjenige, der die Fahraufgaben tatsächlich ausführt und die Verantwortung für die Gewährleistung der Fahrsicherheit trägt". Damit gilt dieser Grundsatz nun als landesweiter Rechtsstandard. Unterinstanzen sollen sich bei der Entscheidung ähnlicher Fälle an dem Urteil orientieren.
Peking hatte führende Automobilhersteller bereits davor gewarnt, dass Sicherheitsvorschriften strenger durchgesetzt würden, nachdem ein Unfall im März 2025, bei dem drei Menschen getötet wurden, Zweifel an den Fähigkeiten des autonomen Fahrens ausgelöst hatte.
E.Borba--PC