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Initiative "Berlin 2030 klimaneutral" scheitert vor Gericht in Streit um Termin
Die Initiative "Berlin 2030 klimaneutral" ist auch in zweiter Instanz mit ihrem Versuch gescheitert, die Zusammenlegung des Volksentscheids mit der Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl juristisch zu erzwingen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg wies nach Angaben vom Freitag eine Beschwerde der Initiative gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts ab.
Dieses hatte bereits einen Eilantrag der Bürgerinitiative abgelehnt, den Senat zu verpflichten, den Abstimmungstermin auf den Tag der Abgeordnetenhauswahl festzulegen. Die Initiative erhofft sich von der Zusammenlegung der Abstimmungen eine höhere Beteiligung. Sie legte gegen die Ablehnung des Eilantrags Beschwerde beim OVG ein, jedoch ohne Erfolg.
Der Senat der zweiten Instanz begründete die neuerliche Ablehnung nun damit, dass es sich um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit handele und die Verwaltungsgerichte hierfür nicht zuständig seien.
Ende November hatte die Berliner Innensenatorin Iris Spranger (SPD) bekannt gegeben, dass genügend von der Initiative gesammelte Unterschriften gültig seien und somit der Volksentscheid komme. Streit gibt es jedoch um den Termin für die Abstimmung: Die Initiative fordert eine Zusammenlegung mit der Wiederholung der Abgeordnetenhauswahl am 12. Februar, Spranger und die Landeswahlleitung sprachen sich dagegen aus.
Einen konkreten Termin für den Volksentscheid gibt es bislang noch nicht. Der Regierenden Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) zufolge will sich der Berliner Senat nächste Woche auf ein Datum einigen und dieses dann bekannt geben.
T.Batista--PC