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EU-Kommission stellt Vertragsverletzungsverfahren wegen Nitratrichtlinie ein
Die Europäische Kommission hat das Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland zur Umsetzung der Nitratrichtlinie eingestellt. Wie die deutsche Vertretung der Kommission am Donnerstag mitteilte, hält die Brüsseler Behörde die von Bund und Ländern ergriffenen Maßnahmen gegen überhöhte Nitratwerte im Grundwasser mittlerweile für konform mit den EU-Vorgaben. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Juni 2018 geurteilt, dass Deutschland gegen die Nitratrichtlinie verstößt.
Seitdem habe das Land unter anderem die Düngeverordnung angepasst und strengere Regeln erlassen - etwa längere Sperrfristen, in denen gar nicht gedüngt werden darf, ein Düngeverbot für gefrorenen Boden sowie eine Neuausweisung besonders belasteter Gebiete.
Insgesamt sei die Kommission nun der Auffassung, dass die Regeln "der Nitratrichtlinie entsprechen und der anhaltenden Notwendigkeit, die hohe Nitratbelastung der Gewässer anzugehen, gerecht werden", hieß es. Sie schließe daher ihr Verfahren ab.
Bundeslandwirtschafts- und Bundesumweltministerium zeigten sich erfreut, denn damit seien auch die "drohenden, sehr hohen Strafzahlungen vom Tisch". Der Bauernverband sprach von einer "längst überfälligen Entscheidung". Nun sei es möglich, wieder zu geordneten rechtsstaatlichen Verfahren im Düngerecht zurückzukehren, "weil die EU-Kommission nicht mehr auf Zuruf Änderungen in der Düngeverordnung durchdrücken kann".
M.A.Vaz--PC