-
Russland-Geschäft von Nestlé und Auchan unter russische Verwaltung gestellt
-
Europa League: Tor-Debüt für Woltemade, Baur trifft für Celtic
-
Vor Abgeordnetenhauswahl in Berlin: Linke in Umfrage knapp vor CDU
-
Wahllokale im Fernen Osten geöffnet: Parlamentswahl in Russland hat begonnen
-
Handball: Nur Magdeburg in Champions League noch ungeschlagen
-
Vor Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern: SPD schiebt sich in Umfrage vor AfD
-
Rankel erlebt Zitterpartie: Meister Berlin gewinnt DEL-Auftakt
-
Prinz Harry absolviert ersten größeren Auftritt nach seiner Rückkehr nach Großbritannien
-
USA geben grünes Licht für möglichen F-35-Verkauf an Saudi-Arabien
-
Merz und Trump holen abgesagtes Telefonat nach
-
UNO: Weniger Migranten erreichen Europa über das Meer - doch mehr sterben beim Versuch
-
Handball: Melsungen zahlt Champions-League-Lehrgeld
-
Pleite zum Auftakt: Hoffenheim geht auf Kreta baden
-
Frankreichs Premier Lecornu will 54 Milliarden Euro einsparen
-
Merz: Bas-Plan gegen Sozialmissbrauch am Mittwoch im Kabinett
-
Merz verteidigt Reformkurs: "Wir holen nach, was wir längst hätten machen müssen"
-
Rallye: WM-Finale in Saudi-Arabien wegen Kriegs gestrichen
-
Mindestens fünf Tote bei Angriffen im Jemen und in Saudi-Arabien
-
Staatsbesuch: Trump will Xi persönlich am Flughafen empfangen
-
Klage scheitert: Schulleiter bekommt keinen Ausgleich für Überstunden
-
"Kontrolle nicht verlieren": Charles III. richtet Appell an führende KI-Unternehmen
-
AFP-Fotos scheinen Trump mit Darstellung von Abriss des Kennedy Centers zu zeigen
-
Deutschlands größter Offshore-Windpark eingeweiht
-
Drohender Streik: Micron-Beschäftigte in Taiwan lehnen Bonus von 68 Monatsgehältern ab
-
Erkrankter stirbt nach Malariainfektion nahe Frankfurter Flughafen
-
Glücksspiel im Internet: BGH prüft Rückforderung von verlorenen Einsätzen
-
Polzin vor Vertragsverlängerung beim HSV
-
KI-Aufholjagd: Europa macht bei industriellen Anwendungen Boden gut
-
Dianas Bruder erhebt heftige Vorwürfe gegen Charles III. - Palast dementiert
-
US-Kongress will Haushalte vor steigenden Stromkosten durch Rechenzentren schützen
-
Todesfall nach Malariainfektion nahe Frankfurter Flughafen
-
Oppositionelles Mitte-Links-Lager gewinnt Parlamentswahl in Schweden
-
Ukrainische Regierung plant 2027 Rekordausgaben für Verteidigung
-
Bayern: Festnahme nach mutmaßlichem Mord an 45-Jährigem bei Feier in Coburg
-
Festnahme in Brandenburg: IS-Anhänger soll Anschlag auf Kirche in Bremen geplant haben
-
Aus Rotweinfass verschwunden: Unbekannte stehlen tausende Liter Maische von Weingut
-
Erdogan will 2028 erneut antreten und setzt auf vorgezogene Wahl
-
Streit um Teilnahme Israels: Irland will ESC auch 2027 boykottieren
-
Gemischtes Echo auf Bas-Plan gegen Sozialmissbrauch
-
Urteil: Meta haftet für Fake-Werbung auf Instagram und Facebook
-
Carney begrüßt "neue Allianz" mit der EU und weist Kritik Trumps zurück
-
Russland stehen verschärfte US-Sanktionen bevor - Kreml nennt Kongressvotum "feindselig"
-
Oppositionelles Mitte-Links-Lager gewinnt Parlamentswahl in Schweden knapp
-
OLG: Niedersächsische Sparkasse muss Konto von linkem Verein weiterführen
-
SPD-Generalsekretär räumt Fehler bei Erklärung zu Zweitwohnungssteuer ein
-
Baumarkt-Streit um Farbe Orange: Obi verliert vor BGH
-
Viele Menschen würden mehrere tausend Euro für humanoide Haushaltsroboter zahlen
-
Neptun-Werft in Rostock profitiert von weiterem Großauftrag für Offshore-Konverter
-
Nach Kreislaufproblemen: Karetsas vor Comeback
-
Brutaler homophober Angriff auf 26-Jährigen an Berliner S-Bahnhof
Gericht: Observierung und Fahndung in Fall von Umweltaktivistin rechtswidrig
Die Observierung einer Umweltaktivisten und eine Fahndung nach der Frau durch die Bundespolizei sind einer Gerichtsentscheidung zufolge rechtswidrig gewesen. Die Rechtsgrundlage, auf welche die Bundespolizei die Observation gestützt habe, verstoße gegen die Verfassung, teilte das Verwaltungsgericht Hannover am Mittwochabend mit. Für eine längere Observation sei wegen der Schwere des Eingriffs ein Richtervorbehalt nötig. (Az.: 10 A 5471/21 und 10 A 602/22)
Die Frau hatte bereits an zahlreichen Protesten teilgenommen. Darüber hinaus berichtet sie journalistisch über Aktionen von anderen Aktivisten. Mit Vorträgen, Kursen und Beiträgen teilte sie ihr Wissen über Protestklettern in den sozialen Medien.
Die Bundespolizei schrieb die Frau zwischen Januar 2020 und Januar 2022 zur Fahndung für eine Personenkontrolle aus. Daraufhin wurde sie in das polizeiliche Informationssystem eingetragen, wodurch Beamte bei jeder Kontrolle auf sie hingewiesen wurden. Sie sei in der Folge deutlich länger und gründlicher kontrolliert worden als ihre Begleiter.
Im Oktober 2020 wurde eine längerfristige Observation angeordnet, weil die Frau auf ihrer Homepage auf einen bevorstehenden Castortransport und auf anstehende Protestaktionen hinwies. Die Bundespolizei begründete das damit, dass die Frau schon mehrfach mit Kletteraktionen im Bahnbereich aufgefallen sei. Daher müsse mit weiteren Blockadeaktionen von ihr gerechnet werden.
Gegen diese Maßnahmen klagte die Frau und bekam vor dem Verwaltungsgericht Recht. Neue Pläne des Bundesinnenministeriums vom Mai 2023 sehen demnach vor, Observationen unter einen Richtervorbehalt zu stellen. Zudem habe es keine konkrete Gefahr für Leib und Leben gegeben, urteilten die Richter. Die Klägerin habe immer darauf geachtet, Bereiche in der Nähe von Oberleitungen zu meiden. Die Bundespolizei hätte, um die Frau von Aktionen abzuhalten, auch offen statt verdeckt observieren können.
Auch die Fahndung war dem Gericht zufolge rechtswidrig. Die Bundespolizei ging nach Ansicht der Richter fälschlicherweise davon aus, dass die Vorschrift sie dazu ermächtige, eine Rückmeldung von Polizisten zu verlangen, die auf die Frau treffen. Sie sei aber keine Rechtsgrundlage für die Erstellung eines Bewegungsprofils, sondern solle Beamte bei der Kontrolle sensibilisieren.
M.A.Vaz--PC