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Europaparlament beschließt Greenwashing-Verbot in der Werbung
"Umweltfreundlich", "klimaneutral" und "biologisch abbaubar": Solche allgemeinen Werbeslogans dürfen in der Europäischen Union künftig nicht mehr ohne belastbare Beweise auf Produkte gedruckt werden. Die Abgeordneten im Europaparlament beschlossen am Mittwoch in Straßburg ein Gesetz, mit dem sogenanntes Greenwashing verboten wird. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen Angaben zur Nachhaltigkeit von Produkten so leichter vergleichen können.
"Das Gesetz macht Schluss mit irreführender Werbung mit vermeintlich umweltfreundlichen Produkten", erklärte die Vorsitzende des Ausschusses für Verbraucherschutz im Europaparlament, Anna Cavazzini (Grüne). Es dürfe "nicht mehr der Anschein entstehen, dass das Baumpflanzen im Regenwald die industrielle Produktion eines Autos" klimaneutral mache.
Künftig sollen nur noch Nachhaltigkeits-Label erlaubt sein, die von Behörden oder anerkannten Zertifizierungsstellen vergeben werden. Für Verbraucherinnen und Verbraucher könnte es dadurch deutlich übersichtlicher werden, weil Unternehmen keine eigenen Umweltlogos ohne Zertifizierung mehr auf ihre Produkte drucken dürfen.
Jedes Produkt soll zudem einen Hinweis zur Dauer der Garantie bekommen. "60 Prozent der europäischen Konsumenten wissen nicht einmal, dass es auf jedes Produkt eine gesetzliche Garantie gibt", erklärte die sozialdemokratische Berichterstatterin Biljana Borzan. Geht die Garantie über die gesetzliche Vorgabe von zwei Jahren hinaus, soll eine zusätzliche Kennzeichnung Pflicht sein.
Das könne dafür sorgen, "dass sich Verbraucherinnen und Verbraucher für langlebige, reparierbare Produkte entscheiden", erklärte die Ausschussvorsitzende Cavazzini. Reparaturen sollen in der EU grundsätzlich attraktiver werden. Zu einem weiteren Gesetz zum "Recht auf Reparatur" laufen derzeit die Trilog-Verhandlungen zwischen Parlament und Mitgliedstaaten.
Das Greenwashing-Verbot verabschiedeten die Abgeordneten mit 593 Stimmen, bei 21 Gegenstimmen und 14 Enthaltungen. Die EU-Länder müssen im Rat noch formal zustimmen. Anschließend haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die Vorgaben aus Brüssel umzusetzen.
A.Aguiar--PC