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Umweltverbände und Fährbetrieb scheitern mit Klagen gegen Elbtunnel
Die beiden Umweltverbände BUND und Nabu sind mit einer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum Bau des Elbtunnels zwischen Drochtersen in Niedersachsen und Glückstadt in Schleswig-Holstein gescheitert. "Die Klage wurde im schriftlichen Verfahren abgewiesen", sagte eine Sprecherin des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig am Dienstag. Auch ein Fährbetreiber scheiterte mit seinem Vorhaben.
Die mündliche Verhandlung zu der Klage der Verbände hatte das Gericht aufgehoben, die Entscheidung wurde nun schriftlich verkündet. BUND und Nabu kritisierten, dass die klimaschädlichen Auswirkungen des Elbtunnel-Baus im Planfeststellungsbeschluss vernachlässigt würden. Gegen einen vorherigen Beschluss hatten die Organisationen 2016 bereits erfolgreich geklagt. 2023 wurde der aktuelle Beschluss erlassen, dieses Mal scheiterten die Naturschützer.
Der Verkehrsminister Schleswig-Holsteins, Claus Ruhe Madsen (CDU) begrüßte die Gerichtsentscheidung. Dadurch "ist eine der letzten Hürden auf dem Weg zu den westlichen Abschnitten der A 20 aus dem Weg geräumt", erklärte er. Der Tunnel sei das Herzstück der A 20, weil er Niedersachsen mit Schleswig-Holstein verbindet und beide Länder wirtschaftlich, touristisch und kulturell enger verbinden werde.
In Leipzig geklagt hatte auch der Fährbetrieb FRS Elbfähre. Das Unternehmen geht fest davon aus, dass die Fähre mit dem Bau des Tunnels nicht mehr wirtschaftlich wäre, wie Geschäftsführer Tim Kunstmann der Nachrichtenagentur AFP sagte. Das habe sich in einem Gutachten bereits bestätigt. Mit der Klage wolle FRS Elbfähre deshalb auch mögliche Schadenersatzansprüche absichern.
M.A.Vaz--PC