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LNG-Pipeline: Klagen von Umweltschützern gegen Bergamt Stralsund abgewiesen
Im Streit um die Gaspipeline vom Hafen Mukran auf Rügen nach Lubmin hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Klagen zweier Umweltorganisationen gegen das Bergamt Stralsund abgewiesen. Das Projekt sei angesichts der "fortbestehenden Krise der Gasversorgung" gerechtfertigt und verstoße nicht gegen Bundesrecht, teilte das Gericht am Donnerstag zur Begründung mit. Geklagt hatten die Deutsche Umwelthilfe und der Naturschutzbund Mecklenburg-Vorpommern.
Mit der rund 50 Kilometer langen, bereits fertiggestellten Pipeline sollen zwei schwimmende LNG-Terminals an das Gasfernleitungsnetz in Lubmin östlich von Greifswald angebunden werden. Ein erstes Terminal-Schiff liegt seit Ende Februar im Hafen von Mukran.
Die Umweltverbände hatten sich konkret gegen den Planfeststellungsbeschluss des Bergamts Stralsund für die Errichtung und den Betrieb der Ostsee-Anbindungs-Leitung gewandt. Zur Begründung ihrer Klagen machten sie im Kern fehlende Umweltverträglichkeitsprüfungen, eine unzureichende Beteiligung von Öffentlichkeit und Verbänden sowie Verstöße gegen Vorschriften etwa der Anlagensicherheit und des Artenschutzes geltend.
Das Gericht wies das zurück. Die von den Klägern geltend gemachten Verletzungen umweltbezogener Rechtsvorschriften "liegen nicht vor", außerdem seien die Belange des Klimaschutzes "hinreichend berücksichtigt worden". Die beschleunigte Zulassung dieses Abschnitts der Leitung sei zudem geeignet, "einen relevanten Beitrag zu leisten", um die Gasversorgungskrise zu bewältigen, hieß es weiter. Die Alarmstufe des Notfallplans Gas habe zum Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses gegolten "und gilt weiterhin".
E.Borba--PC