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Berlin: Klage von Umwelthilfe gegen Regierung zu Luftreinhaltung verhandelt
Eine Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Bundesrepublik auf ein wirksameres Luftreinhalteprogramm ist am Montag vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) verhandelt worden. Die DUH wirft der Bundesregierung vor, nicht genug gegen den Ausstoß von etwa Ammoniak, Stickoxiden oder Feinstaub zu tun und das aktuelle Programm auf Grundlage veralteter Daten beschlossen zu haben. Die Regierung bestreitet das.
Die Klage der DUH ist bereits seit 2020 anhängig und bezog sich ursprünglich auf das nationale Luftreinhalteprogramm 2019. Mittlerweile aktualisierte die Bundesregierung dieses - aus Sicht der DUH reicht das aber nicht aus. Auch mit dem im Mai 2024 per Kabinettsbeschluss aktualisierten Luftreinhalteprogramm verstoße die Bundesregierung gegen die Europäische Richtlinie zur Reduktion von Luftschadstoffen.
Das aktuelle Programm basiert auf Emissionsprognosen von 2021. Aus Sicht der DUH hätte die Bundesregierung aber dafür sorgen müssen, dass aktuellere Daten zu Grunde liegen - auch weil dann nicht wie nun geschehen Maßnahmen mit eingerechnet worden wären, die dann abgesagt oder abgeschwächt wurden, wie etwa das Gebäudeenergiegesetz (GEG) oder die Abgasnorm Euro 7.
Die Bundesregierung argumentierte, es sei unmöglich gewesen, so schnell an aktuelle Daten zu kommen und sie in das Programm einfließen zu lassen. Eine Neuabschätzung hätte wegen des großen Aufwands monatelange Verzögerungen und damit womöglich ein Vertragsverletzungsverfahren der Kommission bedeutet.
Dies sei nicht überzeugend, hieß es von der DUH am Montag. Sowohl das GEG als auch die Regelungen zur Abgasnorm Euro 7 seien Monate vor der Neufassung des Luftreinhalteprogramms beschlossen worden. Letztere seien zudem von vornherein politisch unsicher gewesen, so dass sich die Frage stelle, warum die Abgasnorm Euro 7 überhaupt berücksichtigt wurde.
Die Vorsitzende Richterin am OVG, Ariane Holle, welche die letzten beiden Klagen der DUH gegen die Bundesregierung am OVG zugunsten der Umweltschützer entschieden hatte, sagte hingegen, dass sie hier durchaus ein Spannungsverhältnis sehe. Wenn der Gesetzgeber immer wieder auf aktuelle Daten regieren müsse, werde das Programm nicht fertig und könne nicht beschlossen werden, stellte Holle fest.
Ursprünglich sollte das Urteil bereits am Montag verkündet worden. Die Vorsitzende Richterin setzte jedoch während der Verhandlung einen Termin eigens für die Verkündung an. Sie soll am 23. Juli stattfinden. So habe der Senat Gelegenheit, ausführlich zu beraten, sagte Holle.
X.M.Francisco--PC