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EU-Kommission will Einführung von Gesetz gegen Abholzung um ein Jahr verschieben
Die Europäische Kommission will die Einführung des umstrittenen EU-Gesetzes gegen Abholzung um ein Jahr verschieben. Brüssel legte am Mittwoch einen Vorschlag vor, nach dem die Vorschriften für Unternehmen erst am dem 30. Dezember 2025 greifen sollen und nicht wie bislang geplant zum Ende dieses Jahres. Mit der Entscheidung gab die Kommission dem Druck aus Deutschland und zahlreichen weiteren EU-Ländern nach.
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Grüne) hatte in der vergangenen Woche erneut eine Verschiebung des Gesetzes gefordert. Die Bundesregierung fürchtet eine "überbordende Bürokratie" für deutsche Forstwirte, weil entscheidende Details der Vorschriften weiter ungeklärt sind. Bislang fehlt etwa eine Einstufung Deutschlands und anderer EU-Staaten als Länder mit einem niedrigen Risiko für den Waldbestand, die etwa Nachweispflichten für Unternehmen deutlich verringern würde.
Das EU-Gesetz für entwaldungsfreie Lieferketten verbietet den Verkauf von Produkten, deren Anbaugebiete nach 2020 abgeholzt wurden. Neben Kaffee, Palmöl und Soja gilt dies auch für Kakao, Kautschuk und Rindfleisch. Unternehmen sollen die Einhaltung mit Hilfe von satellitengestützten Ortsdaten sicherstellen und an die Kommission berichten. Auch eine entsprechende Software ist bislang allerdings nicht flächendeckend zugänglich.
Mehrere Wirtschaftsbereiche hatten die geplante Verordnung wegen der mangelnden Vorbereitung kritisiert, darunter die Süßwarenindustrie und die Zeitungsverleger. Der Verschiebung müssen nun das Europaparlament und der Rat der 27 Mitgliedsländer zustimmen.
A.Motta--PC