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Frankreich fordert Aussetzung von EU-Lieferkettengesetz und weiterer Umweltregeln
Die französische Regierung hat die Aussetzung des EU-Lieferkettengesetzes sowie der Vorgaben für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen gefordert. "Unsere Unternehmen brauchen eine Vereinfachung, keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand", erklärte Frankreichs beigeordneter Europaminister, Benjamin Haddad, am Freitag im Kurznachrichtendienst X. Er werde sich in Brüssel dafür stark machen.
Die Lieferkettenrichtlinie sollte "auf unbestimmte Zeit" verschoben werden, präzisierte Haddad. Für die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die bereits gilt, forderte er eine Überarbeitung.
Das Lieferkettengesetz verpflichtet Unternehmen, negative Auswirkungen ihrer Tätigkeit auf Menschenrechte und Umwelt auch in Drittländern zu ermitteln. Mögliche Folgen müssen sie laut Gesetzestext "verhindern, mildern, beenden und beheben". Außerdem müssen sie die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards auch bei Lieferanten und Transportunternehmen überwachen.
Die Richtlinie war im vergangenen Mai unter anderem mit der Stimme Frankreichs im Rat der Mitgliedstaaten endgültig verabschiedet worden. Die Regeln greifen ab Juni 2026. Bis dahin müssen die Mitgliedstaaten die Vorgaben in nationalen Gesetzen umsetzen. In Deutschland gab und gibt es seitens der Wirtschaft erheblichen Widerstand gegen das Gesetz.
Die Vorgaben zur Nachhaltigkeitsbericherstattung, die sogenannte CSR-Richtlinie, schreiben Unternehmen vor, dass und wie sie über Auswirkungen auf Mensch und Umwelt ihrer Geschäfte informieren müssen. Mit einer 2022 verabschiedeten Überarbeitung wird der Kreis der Unternehmen, die dazu verpflichtet sind, deutlich ausgeweitet. Die Regeln gelten seit Juli 2024, Unternehmen müssen sie also für ihre Geschäftsberichte für das vergangene Jahr beachten.
J.Pereira--PC