-
Traumhaftes Profidebüt: Malek El Mala rettet Köln einen Punkt
-
Mehrere Zwischenfälle mit Brandsätzen: Viel Arbeit für Polizei an Halloween
-
Eltern und Kinder entdecken in mehreren Orten Nadeln in Halloween-Süßigkeiten
-
DEL: Mannheim gewinnt Spitzenspiel in Berlin
-
Vermögen und Onlineaktivitäten: China verstärkt Kontrolle von Partei-Funktionären
-
Dramatische Eskalation im Streit um Verfassungsgericht in Polen
-
Massive Gewalt nach "GenZ-Protesten" - Plünderungen in Frankfurt am Main
-
Hamas-Behörden melden acht Tote bei israelischen Angriffen im Gazastreifen
-
Überschattet von Spannungen im Schwarzen Meer: Präsidenten-Stichwahl in Bulgarien
-
St. Pauli hilft mit: Club siegt am Millerntor
-
Wagner feiert Premierensieg mit Querelenklub Hannover
-
Erneut Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich - Deutlich weniger Schäden
-
Hunderte Festnahmen bei Protest gegen Verbot von propalästinensischer Gruppe in London
-
Ausschreitungen nach "GenZ"-Protest in Köln: Mehr als 20 Polizisten verletzt
-
Unglück löste riesige Protestbewegung aus: Serbien gedenkt Unglücks von Novi Sad
-
Hessens Innenminister: Bis zu 1500 gewaltbereite Störer bei Krawallen in Frankfurt
-
Spannung steigt vor US-Kongresswahlen - Richterin weist Weißes Haus in die Schranken
-
Atomanlage "Pickaxe Mountain": Trump bringt neue Angriffsziele im Iran ins Spiel
-
Nach Ende der Friedenspflicht: IG Metall beginnt mit Warnstreiks
-
FC Bayern: Saibari und Gnabry fallen "vorerst" aus
-
Heftige Zusammenstöße bei Räumung von Protestcamps in Portugal
-
Indien: Tausende demonstrieren in Neu Delhi gegen Chef der Wahlkommission
-
Erneut Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich - Weniger Festnahmen und Schäden
-
FBI macht Nordkorea für milliardenschweren Hackerangriff auf Binance verantwortlich
-
Pyrotechnik gegen Busse und Brandsätze: Viel Arbeit für Polizei an Halloween
-
Linke in Berlin stimmt für Koalitionsverhandlungen - Auftakt am Montag
-
Ballack weist Bayern-Kritik an Karl zurück
-
Ausschreitungen nach "GenZ"-Protesten: Dobrindt lobt Polizeikonzept
-
Deutsche Bahn verlängert Last-Minute-Ticket-Angebot im Fernverkehr
-
Krypto-Börse Binance nimmt nach schwerem Hackerangriff Auszahlungen wieder auf
-
Mindestens ein Toter bei heftigen Regenfällen auf Galápagosinseln
-
Ausschreitungen nach "Gen Z"-Protesten - Plünderungen in Frankfurt am Main
-
Rubio: USA waren "nicht direkt" an Bolsonaro-Flucht aus Brasilien beteiligt
-
Reus glänzt als Assistgeber für Galaxy
-
Frustrierender Abend für Schröder
-
Stichwahl ums Präsidentenamt in Bulgarien begonnen
-
Kritischer Kane: "Hätte noch eine Stunde draußen stehen können"
-
Hamilton beendet Durststrecke: "Erinnert mich an Michael"
-
Stuttgart: Demirovic schwärmt von Vorbereiter Undav
-
Füllkrug trifft immer weiter: "Mannschaft im Vordergrund"
-
BVB: "Leider nur ein Punkt von noch ganz vielen"
-
Stichwahl ums Präsidentenamt in Bulgarien
-
EU führt Bearbeitungsgebühr für Päckchen aus Drittländern ein
-
Trump bringt Angriffe auf weitere Ziele im Iran ins Spiel
-
Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich - insgesamt 565 Festnahmen
-
Nach Ende der Friedenspflicht: IG Metall läutet Warnstreiks in Hildesheim ein
-
Ausschreitungen nach Jugendprotesten in Frankfurt - mehr als 30 Festnahmen
-
FBI macht Nordkorea für Milliarden-Hack bei Krypto-Börse Binance verantwortlich
-
Ausschreitungen nach "GenZ"-Protest in Berlin: 27 leichtverletzte Polizisten und viele Festnahmen
-
Hamilton holt Pole in Mexiko - Antonelli klar geschlagen
Verfassungsbeschwerden zu Länder-Klimagesetzen erfolglos
Mehrere junge Menschen sind mit ihren Verfassungsbeschwerden gegen bestehende Klimaschutzgesetze von Bundesländern oder gegen das Fehlen solcher Gesetze gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht teilte am Dienstag in Karlsruhe mit, dass es die insgesamt elf Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung annehme. Die Regelungen verstießen nicht gegen die Pflicht, die Freiheit über die Zeit zu sichern. Die Kläger hatten geltend gemacht, dass ihre zukünftige Freiheit nicht ausreichend geschützt werde. (Az. 1 BvR 1565/21 u.a.)
Sie begründeten dies damit, dass hohe Belastungen auf sie zukommen könnten, weil die Länder die Reduzierung von Treibhausgasen nicht gut genug geregelt hätten. Dieser Argumentation folgte das Bundesverfassungsgericht jedoch nicht.
Zwar sei es möglich, sich gegen Gesetze zu wenden, deren Auswirkungen in der Zukunft unausweichlich zu Einschränkungen der Grundrechte führten - weil dann eben besonders scharfe Klimaschutzmaßnahmen notwendig würden. Eine solche "eingriffsähnliche Vorwirkung" sah das Gericht bei den angegriffenen landesrechtlichen Regelungen aber nicht.
Das wäre nur dann der Fall, wenn die Länder selbst ein CO2-Budget hätten und - falls die Landesregelungen unzureichend wären - die Zukunft somit zwangsläufig Freiheitsbeschränkungen mit sich brächte. Da bereits auf Bundesebene ein Klimagesetz existiere, verletze das Fehlen eines solchen Gesetzes auf Landesebene die Schutzpflicht nicht, erklärte das Gericht.
Ende April vergangenen Jahres dagegen hatten mehrere junge Menschen mit ihren Verfassungsbeschwerden Erfolg: In einem wegweisenden Urteil befand das Bundesverfassungsgericht das damals geltende Klimaschutzgesetz des Bundes für teilweise verfassungswidrig. Der Gesetzgeber musste nachbessern und die Fortschreibung der Emissionsminderungsziele für die Zeit nach 2030 genauer regeln.
F.Santana--PC