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Regierung will gesetzlich verpflichtende Flächenziele für Windenergie vorgeben
Zur Stärkung der Windenergie an Land will die Bundesregierung gesetzlich verpflichtende Flächenziele für den Ausbau festlegen. Geplant ist, dass bis 2026 bundesweit 1,4 Prozent und bis 2032 dann zwei Prozent der Fläche für Windkraftanlagen verfügbar ist, wie aus einer Formulierungshilfe für ein Wind-an-Land-Gesetz hervorgeht, die AFP am Mittwoch vorlag. Für die Bundesländer wurden unterschiedliche Flächenziele festgelegt, hieß es aus Kreisen des Bundeswirtschafts- und des Bundesbauministeriums weiter.
Bis 2032 müssen die Länder zwischen 1,8 Prozent der Fläche, etwa Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen sowie 2,2 Prozent, etwa Brandenburg, Hessen und Thüringen, ausweisen. Für die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen gilt eine Mindestfläche von 0,5 Prozent des Landesgebiets. Die Flächenpotenzialstudie wurde im Auftrag des Wirtschaftsministeriums erstellt. Länder, die ihre festgelegten Ziele übertreffen, können anderen Bundesländern ihre Flächen im Rahmen eines Staatsvertrags teilweise "übertragen".
Der Ausbau der Windenergie in Deutschland sei mittlerweile "eine Frage der nationalen Sicherheit und entscheidend, um die Unabhängigkeit von fossilen Importen zu stärken als auch die Klimaziele zu erreichen", heißt es in der Formulierungshilfe. "Dazu muss jedes Bundesland seinen Beitrag leisten." Derzeit sind demnach bundesweit nur 0,8 Prozent der Landesfläche für Windkraft ausgewiesen und nur 0,5 Prozent tatsächlich verfügbar.
Um die Ziele zu erreichen, ist auch eine Änderung der Regeln zu Mindestabständen geplant, die die Länder festlegen können, etwa zu Wohnsiedlungen. "Künftig dürfen Mindestabstandsregelungen nicht zu Flächenrestriktionen führen", die der Umsetzung des Ziels von zwei Prozent zuwiderliefen, heißt es in dem Text.
"Die Bundesländer dürfen im Grundsatz weiter über Mindestabstände entscheiden, müssen aber sicherstellen, dass sie die Flächenziele erreichen und so ihren Beitrag zum Ausbau der Windenergie leisten", heißt es zur Erklärung. "Tun sie das nicht, werden die landesspezifischen Abstandsregeln nicht angewandt."
Die Formulierungshilfe soll den Plänen zufolge am Mittwoch kommender Woche im Kabinett beschlossen und dann ins parlamentarische Verfahren gegeben werden. Geplant ist, dass das Wind-an-Land-Gesetz dann Anfang 2023 in Kraft tritt.
Zur Erreichung der Ziele sollen auch das Bundesnaturschutzgesetz und das Immissionsschutzgesetz des Bundes geändert werden. Wie aus Kreisen des Umweltministeriums verlautete, soll durch eine Ergänzung sichergestellt werden, dass auch Landschaftsschutzgebiete "in angemessenem Umfang in die Suche nach Flächen für den Windenergieausbau einbezogen werden können". Um die Genehmigungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen, werden zudem bundeseinheitliche Standards für die nötigen artenschutzrechtlichen Prüfungen festgelegt.
Auch diese Entwürfe sollen am Mittwoch kommender Woche vom Kabinett beschlossen und anschließend dem Parlament zugeleitet werden.
T.Batista--PC