-
Vorerst keine EU-Einigung auf Umsetzung von Zolldeal mit den USA
-
Hantavirus: Argentinien entsendet Experten nach Ushuaia zur Untersuchung von Nagern
-
"Handspiel-Drama": Pressestimmen zum Aus der Bayern gegen PSG
-
Epstein-Skandal: US-Handelsminister Lutnick mit Rücktrittsforderungen konfrontiert
-
FC Bayern: Aus der Traum vom Triple
-
DTTB-Teams greifen nach WM-Medaillen
-
Trump nennt Gespräche mit Iran "sehr gut" und droht bei Scheitern mit Bomben
-
Feuerwehr bringt deutsche Hantavirus-Verdachtsperson von Amsterdam nach Düsseldorf
-
Berlin Recycling Volleys holen zehnten Meistertitel in Folge
-
Auch Lys in Rom in Runde zwei - nun wartet Osaka
-
Traum vom Titel lebt: Berlin nach Thriller im Final Four
-
Flugzeug mit womöglich Hantavirus-infiziertem Passagier in Amsterdam gelandet
-
Bayerns Siegesserie reißt gegen Hoffenheim
-
3:0 gegen Hongkong: DTTB-Männer greifen nach WM-Medaille
-
PSG-Hit: Bayern mit Laimer statt Davies
-
München soll Standort für Demokratieforschungszentrum werden
-
FBI-Chef: UFO-Akten werden "sehr bald" veröffentlicht
-
Merz wirbt für Reformpolitik seiner Regierung - und nimmt die SPD in die Pflicht
-
Abstellungsstreit in Mexiko: Verband droht eigenen WM-Stars
-
Trump droht Iran mit Bombardierungen falls Abkommen scheitert
-
Protest von Femen und Pussy Riot gegen Teilnahme Russlands an der Biennale
-
Vuelta: Koch gibt Rotes Trikot an Etappensiegerin Kopecky ab
-
Frankreich rechnet mit Papst-Besuch Ende September
-
Ungarn: Verfassungsgericht hebt Orban-Dekret zur Besteuerung Budapests in Teilen auf
-
Französischer Flugzeugträger bringt sich für Hormus-Einsatz in Stellung
-
Studie: Abholzung macht Amazonas deutlich anfälliger für Klimaschäden als gedacht
-
G7-Minister prangern "willkürliche" Beschränkungen für Seltene Erden an
-
Gesetzesänderung soll Schutz vor Diskriminierung verbessern - Aber weiter Kritik
-
Bayern: Mann springt auf Flucht vor Polizei von Brücke und stirbt
-
CNN-Gründer Ted Turner im Alter von 87 Jahren gestorben
-
Selenskyj: Ukraine hat bei Bankmitarbeiter-Festnahme beschlagnahmtes Geld zurückgegeben
-
US-Flugzeugträger "USS Gerald R. Ford" verlässt Mittelmeer in Richtung Heimathafen
-
Aktivisten der Gaza-Hilfsflotte vorerst weiter in Gewahrsam - UNO fordert Freilassung
-
Studie: Deutsche sorgen sich ums Klima – Umweltängste in 80ern waren aber größer
-
Gericht: Entzug von Freizügigkeit bei irischer Aktivistin rechtswidrig
-
Nach Tötung von dreifacher Mutter in Augsburg: Früherer Partner festgenommen
-
Weiter keine Daten von Buckelwal - Minister Backhaus kritisiert Rettungsinitiative
-
Wadephul dringt auf EU-Reformen: Mehrheitsprinzip und stufenweiser Beitrittsprozess
-
Zwei Männer sterben bei Unfall auf Landstraße in Niedersachsen
-
Schlag gegen rechtsextremistische Szene: Razzia in zwölf Bundesländern
-
Unter Gabelstapler eingeklemmt: 22-Jähriger in Bayern stirbt bei Arbeitsunfall
-
Ein Jahr Merz: Koalitionsspitzen erteilen Minderheitsregierung klare Absage
-
WM-Aus droht: FIFA weitet Sperre gegen Prestianni aus
-
29-Jährigen vor Berliner Imbiss erschossen: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage
-
Wadephul schlägt "stufenweise" Aufnahme neuer EU-Mitglieder vor
-
Rheinland-pfälzischer Landtag erhöht Hürden für Einsetzung von Untersuchungsausschüssen
-
"Große Fortschritte" bei Friedensabkommen: Trump pausiert Einsatz in Hormus-Meerenge
-
Indonesien: Regierung erwägt auch Online-Shopping-Verbot für Heranwachsende
-
Lufthansa trotz Iran-Krise optimistisch - Ruf nach Vorbereitung auf Kerosinmangel
-
Koalitionsvertrag für Baden-Württemberg: Grüne und CDU legen Fokus auf Wirtschaft
Urteil: Kein Schmerzensgeld von Land nach Verletzung durch Bäume bei Sturm
Das Land Nordrhein-Westfalen muss einem Autofahrer, der durch einen bei einem Sturm umgestürzten Baum verletzt wurde, kein Schmerzensgeld zahlen. Grundsätzlich könne das Land wegen Verletzung der Straßenverkehrssicherungspflicht zur Rechenschaft gezogen werden, teilte das Landgericht Köln am Freitag mit. Im vorliegenden Fall habe es jedoch keine ausreichenden Beweise für eine schuldhafte Pflichtverletzung gegeben. (Az.: 5 O 69/22)
Der Kläger war im März 2019 während eines Sturms mit dem Auto unterwegs, als zwei Bäume am Fahrbahnrand auf sein Fahrzeug fielen. Er begründete seine Klage damit, dass die Hainbuchen kurz vor dem Vorfall durch Fäulnis beschädigt gewesen seien, was auch äußerlich erkennbar gewesen sei. Das Land habe den Baumbestand an der Stelle nicht regelmäßig geprüft. Das Land gab hingegen an, dass die Bäume wenige Tage vor dem Sturm das letzte Mal kontrolliert worden seien. Ursache für das Umstürzen der Bäume sei "höhere Gewalt" durch das Orkantief gewesen.
Das Landgericht wies die Klage nun ab und gab dem Land Recht. Allerdings müsse es Bäume entfernen, wenn sie nicht mehr standsicher seien und den Verkehr gefährdeten, entschieden die Richter. Eine schuldhafte Pflichtverletzung liege nur dann vor, wenn Anzeichen verkannt oder übersehen würden. Das Land müsse nur einschreiten, wenn eine besondere Gefahr von Bäumen ausgehe. Eine regelmäßige Untersuchung auf Krankheitsanzeichen reiche aus, eine eingehendere Untersuchung müsse nur erfolgen, wenn ein Baum beispielsweise äußerlich beschädigt sei.
V.Dantas--PC