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Schneider will Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankern
Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) hat einen Vorschlag dazu angekündigt, wie Klimaschutz und Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankert werden können. Schneider verwies am Mittwoch in Berlin auf einen diesbezüglichen Prüfauftrag im Koalitionsvertrag. Er reagierte damit auf Forderungen kommunaler Spitzenverbände, aber auch aus SPD, Grünen und Linkspartei.
"Ich möchte, dass wir im Grundgesetz eine Möglichkeit schaffen, dass der Bund eine Kompetenz für Handlung, Taten, aber auch Ausgaben hat", sagte Schneider. Bisher sei es für den Bund rechtlich sehr schwierig, sich finanziell an Klimaschutzmaßnahmen, aber auch an Anpassungsmaßnahmen wie Klimaanlagen oder mehr Verschattung zu beteiligen. "Ich halte das für zwingend notwendig", stellte er klar, auch mit Blick auf die hohe Zahl von Hitzetoten in Deutschland.
"Ich möchte, dass es dauerhaft möglich ist, dass es eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Gemeinden ist, der wir auch gerecht werden", betonte der Minister. "Dazu werde ich im zweiten Halbjahr einen Vorschlag machen, wie wir das Grundgesetz auch anpassen." Er äußerte die Hoffnung, dass die dafür notwendige Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat zustandekommt. Dafür müssten neben Union und SPD auch Grüne und Linke der Verfassungsänderung zustimmen.
Schneider kündigte an, er wolle jetzt in den nächsten Wochen zunächst das Gespräch mit den Umweltministerinnen und -ministern der Länder, aber auch mit der Ministerpräsidentenkonferenz aufnehmen. Bisher sind für Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel ausschließlich Länder und Kommunen zuständig. Auch der Bund solle hier aber Verantwortung übernehmen, verlangte Schneider. Auf der in zwei Wochen geplanten Kabinettsklausur in Neuhardenberg solle in der Bundesregierung über die Themen Klimaschutz und Klimaanpassung gesprochen werden.
Grünen-Parteichef Felix Banaszak unterstützte die Forderung nach einer Verfassungsänderung. Er sprach sich jedoch dafür aus, Klimaschutz und Klimaanpassung im Grundgesetz zu verankern "als ein Recht, auf das die Menschen sich beziehen können". Es sei ebenfalls wichtig, "dass die Kommunen verlässlich auf Gelder zurückgreifen können, die sie brauchen, um in Klimaanpassung zu investieren", sagte Banaszak in Berlin. Derzeit wüssten viele Kommunen angesichts knapper Finanzen nicht, wie sie ihre Pflichtaufgaben finanzieren sollten. Klimaschutz und Klimaanpassung seien bisher aber sogenannte freiwillige Leistungen, die im Zweifelsfall dann gestrichen würden, warnte der Grünen-Politiker.
Banaszak warf der Bundesregierung vor, bisher Forderungen der Kommunen nach Unterstützung zurückgewiesen zu haben. Angesichts von Hitzewellen, wie es sie dieses Jahr gebe, seien Anpassungsmaßnahmen jedoch wichtig. Dies bedeute zum einen "Bäume zu pflanzen oder Flächen zu entsiegeln". Es bedeute aber auch, "an Orten wie Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Kindertagesstätten im Zweifel auch mal eine Klimaanlage zu installieren", denn "wir werden nicht das letzte Mal 40 Grad erlebt haben".
Die Verankerung von Klimaschutz und Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz hatten am Dienstag unter anderem der Deutsche Städtetag und der Sozialverband VdK gefordert. Der Deutsche Caritasverband sprach sich dafür aus, dies auch im Sozialrecht zu berücksichtigen.
H.Portela--PC