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Rechtsstreit über Postbank-Aktien geht in die nächste Runde
Das Oberlandesgericht (OLG) Köln muss sich zum dritten Mal mit dem bereits Jahre dauernden Streit über die Postbank-Aktien beschäftigen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob Urteile aus Köln am Dienstag auf und verwies die Fälle zur neuen Verhandlung zurück. Die OLG-Entscheidung halte rechtlicher Nachprüfung zwar größtenteils, aber nicht in allen Punkten stand, sagte der Vorsitzende Richter Manfred Born. (Az. II ZR 9/21 u.a.)
Zahlreiche Kleinaktionäre fordern in unterschiedlichen Verfahren Geld von der Deutschen Bank, weil diese ihnen im Rahmen der Übernahme der Postbank zu wenig für ihre Anteile gezahlt habe. Insgesamt geht es um mehr als 700 Millionen Euro. Der BGH entschied nun in zwei dieser Verfahren, in denen 14 Klägerinnen und Kläger Revision eingelegt hatten.
Im Zuge der Übernahme der Postbank zahlte die Deutsche Bank im Jahr 2010 pro Aktie 25 Euro. Nach Ansicht der Klägerinnen und Kläger hätte der Preis aber höher ausfallen müssen. Sie argumentieren, dass die Deutsche Bank schon vor der Finanzkrise so viel Kontrolle über die Postbank gehabt habe, dass sie ein Pflichtangebot hätte abgeben müssen - bei damals deutlich höherem Kurs hätte dieses auch höher ausfallen müssen.
In einem solchen Fall könnten Aktionäre Anspruch auf eine höhere Zahlung haben, erläuterte Richter Born nun. Ob es aber so war, ob einige Stimmrechte damals schon der Deutschen Bank hätten zugerechnet werden müssen, muss das OLG Köln noch einmal prüfen. Es ist schon seit mehr als zehn Jahren mit der Frage befasst: Das erste Urteil fällte es 2012, dieses wurde aber vom BGH aufgehoben und zurückverwiesen, ebenso das zweite Urteil von 2020.
In dem Fall klagte das Unternehmen Effecten-Spiegel. Dessen Vorständin Marlis Weidtmann sagte der Nachrichtenagentur AFP nach der BGH-Entscheidung am Dienstag, sie sei nun "einen Schritt weiter". In dem Fall würden viele kleine Schritte gemacht. Ihr Anwalt Oliver Krauß zeigte sich "sehr zuversichtlich" mit Blick auf die erneute Prüfung in Köln.
Ein Sprecher der Deutschen Bank erklärte dagegen: "Es bleibt bei unserer Rechtsauffassung, dass die Klagen unbegründet sind." Diese Auffassung werde die Bank auch vor dem OLG weiter vertreten.
G.M.Castelo--PC