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Britische Regierung will "Minimalversorgung" während Streiks durchsetzen
In Großbritannien haben sich die Fronten zwischen konservativer Regierung und Gewerkschaften wieder verhärtet. Wirtschaftsminister Grant Shapps kündigte im Sender Times Radio an, er werde Dienstagnachmittag einen Gesetzentwurf ins Parlament einbringen, um eine "Minimalversorgung" während Streiks durchzusetzen. Der Gewerkschaftsdachverband TUC kündigte Klage an.
Shapps sagte: "Ich glaube nicht, dass eine zivilisierte Gesellschaft in einer Lage sein sollte, in der wir nicht zu einer Einigung darüber kommen, dass ein Rettungswagen auch an einem Streiktag wegen schwerer Erkrankungen aller Art fährt." Andere Länder wie Deutschland und Frankreich oder anderswo hätten "minimale Sicherheitsvorschriften", und die Regierung wolle ebenfalls solche Regeln, "um das britische Volk zu schützen".
Gewerkschaften nannten die Pläne "undemokratisch"; die angekündigten Vorschriften würden das Streikrecht untergraben. Die von der Regierung geplante Gesetzgebung "würde bedeuten, dass Beschäftigte, die demokratisch für Streik gestimmt haben, zur Arbeit gezwungen werden können - und entlassen, wenn sie nicht Folge leisten", sagte der Generalsekretär des Gewerkschaftsbundes TUC, Paul Nowak. "Das ist undemokratisch, nicht umsetzbar und wahrscheinlich illegal." Er kündigte Klage an, sollten die Vorschläge Gesetz werden.
Die oppositionelle Labour-Partei mit ihren traditionell engen Bindungen zu den Gewerkschaften hat bereits angekündigt, sie werde ein entsprechendes Gesetz direkt wieder abschaffen. Parlamentswahlen sind in zwei Jahren geplant.
In Großbritannien wird seit Monaten in zahlreichen Branchen gestreikt, meist geht es den Beschäftigten angesichts der hohen Inflation und gestiegener Energiepreise um kräftige Lohnerhöhungen. Betroffen waren neben dem Gesundheitssektor unter anderem auch die Bahn, die Post und die Grenzpolizei. Am Mittwoch wollen Rettungssanitäter und -sanitäterinnen erneut die Arbeit niederlegen.
Premierminister Rishi Sunak betont immer wieder, das Land könne sich Lohnerhöhungen im öffentlichen Dienst nicht leisten; die Ausgaben für die Löhne seien bereits im laufenden Haushalt eingeplant. Denkbar sei aber künftig die Festlegung von Löhnen durch regierungsunabhängige Stellen. Gewerkschaften haben dies ebenfalls zurückgewiesen.
F.Cardoso--PC