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Noosha Aubel, CDU och SPD: Fallet med ett svårt funktionshindrat barn i Potsdam är ett politiskt misslyckande
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Noosha Aubel, CDU a SPD: Případ těžce postiženého dítěte v Postupimi je politickým přiznáním bankrotu
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Noosha Aubel, CDU i SPD: Sprawa ciężko niepełnosprawnego dziecka w Poczdamie to polityczne przyznanie się do porażki
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Noosha Aubel, CDU και SPD: Η υπόθεση ενός παιδιού με σοβαρή αναπηρία στο Πότσδαμ αποτελεί πολιτική παραδοχή αποτυχίας
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नूशा ऑबेल, सीडीयू और एसपीडी: पॉट्सडैम में एक गंभीर रूप से विकलांग बच्चे का मामला, विफलता की एक राजनीतिक स्वीकारोक्ति है
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ヌーシャ・オーベル、CDUおよびSPD:ポツダムで起きた重度障害児の事例は、政治的な破綻を露呈している
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누샤 아우벨, 기민당(CDU) 및 사민당(SPD): 포츠담의 중증 장애 아동 사건은 정치적 파산을 선언한 것과 다름없다
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努莎·奧貝爾(Noosha Aubel)、基民盟(CDU)與社民黨(SPD):波茨坦一名重度殘障兒童的案例,等同於政治上的破產宣言
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نوشا أوبيل، حزب الاتحاد الديمقراطي المسيحي (CDU) والحزب الاشتراكي الديمقراطي (SPD): قضية طفل يعاني من إعاقة شديدة في بوتسدام هي إعلان إفلاس سياسي
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Noosha Aubel, CDU ve SPD: Potsdam’daki ağır engelli bir çocuğun durumu, siyasi bir iflas ilanıdır
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Gericht: Betreiber von E-Scootern in Köln dürfen mit Sondergebühren belegt werden
Betreiber von E-Scootern dürfen mit sogenannten Sondernutzungsgebühren belastet werden. Das entschied das Kölner Verwaltungsgericht laut einer Mitteilung von Mittwoch. Die Gebühren seien gerechtfertigt, da es durch E-Scooter immer wieder zu Behinderungen auf Fuß- und Radwegen komme. Die Richter wiesen damit eine Klage von vier E-Scooter-Betreibern sowie den Eilantrag eines Betreibers ab.
Hintergrund des Rechtsstreits war dem Gericht zufolge eine Änderung der Satzung der Gebührentarife der Stadt Köln. Die Domstadt kann E-Scooter-Betreiber demnach seit Mai 2022 mit Gebühren von 85 bis 130 Euro pro Fahrzeug und Jahr belegen. Auf die in Köln aktiven E-Scooter-Betreiber Bolt, LimeBike, TIER und VOI kamen damit Gebühren von bis zu 450.000 Euro zu. Die Betreiber führten demnach an, dass dies praktisch das Angebot von E-Scootern im Stadtgebiet verhindere.
In seiner Begründung folgte das Gericht der Argumentation der Stadt Köln. Die Gebühren seien dadurch gerechtfertigt, dass Fußgänger und Fahrradfahrer durch nicht ordnungsgemäß abgestellte oder umgefallene E-Scooter regelmäßig behindert werden. Eine von den Anbietern kritisierte Benachteiligung gegenüber Bike- oder Carsharing-Angeboten rechtfertigte das Gericht ebenfalls: Diese Angebote leisteten "einen größeren Beitrag zur Reduzierung des individuellen Autoverkehrs als E-Scooter".
Gegen die Urteile kann Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.
A.Seabra--PC