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Studie: Niedrige Grunderwerbsteuer für Bundesländer günstiger als staatlicher Neubau
Eine niedrige Grunderwerbsteuer ist laut einer Studie des Kiel Institut für Weltwirtschaft (IfW) für die Bundesländer günstiger, als über höhere Grunderwerbsteuersätze staatlichen Neubau in gleichem Umfang zu finanzieren. Eine niedrige Grunderwerbsteuer führe zu einem vermehrten Wohnungsbau in der Privatwirtschaft, heißt es in der am Montag veröffentlichten IfW-Studie. Das zeigten die Beispiele Bayern und Sachsen, die beide ihre Grundsteuer seit 2007 nicht erhöht haben.
Die Länder können seit 2007 selbst über die Höhe der Grundsteuer entscheiden. Bayern und Sachsen haben als einzige ihre Sätze nicht angehoben, sondern auf 3,5 Prozent belassen.
Die Forscher des IfW verglichen die Bauinvestitionen in den beiden Ländern mit einem fiktiven Bundesland, das sie zusammensetzten aus jeweils strukturell ähnlichen Ländern mit höheren Grunderwerbsteuersätzen. Laut Studie lagen die Bauinvestitionen in Bayern in den Jahren 2011 bis 2020 durchschnittlich um acht Prozent höher, in Sachsen um elf Prozent höher.
"Die Bautätigkeit war in den beiden Ländern mit weiterhin niedriger Grunderwerbsteuer merklich höher. Die Ergebnisse legen nahe, dass die Anhebung der Grunderwerbsteuersätze in den Vergleichsländern die private Wohnungsbautätigkeit belastet hat", erklärte Studienautor Jens Boysen-Hogrefe. Die Analyse zeige außerdem, dass Mehreinnahmen durch eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer in der Regel bei Weitem nicht ausreichen, um damit in dem Umfang staatlichen Wohnungsbau zu finanzieren, wie er durch die Erhöhung privatwirtschaftlich verloren gehe.
Der positive Einfluss niedriger Steuern auf Immobilientransaktionen insgesamt sei bekannt, erklärte Boysen-Hogrefe. "Offenbar ist eine Reduktion der Grunderwerbsteuer aber auch ein effektives Mittel, um speziell den Wohnungsneubau voranzutreiben und könnte der Bauwirtschaft in Zeiten steigender Zinsen und Preise aus der Krise helfen."
In der Praxis werde dieses Instrument allerdings durch die Ausgestaltung des Länderfinanzausgleichs konterkariert, weil darin die Einnahmen aus Immobilientransaktionen zu Durchschnittssätzen aller Bundesländer abgerechnet werden, so dass Anreize bestehen, die eigenen Steuersätze über den Durchschnitt zu heben. "Dieser Mechanismus bedarf daher dringend einer Überarbeitung", empfahl Boysen-Hogrefe.
V.Dantas--PC