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Bericht: "Ampel" verschärft Lobbyregister-Regelungen
Die Ampel-Koalition will einem Bericht zufolge die Regelungen für das Lobbyregister verschärfen. "Das Lobbyregister soll nicht bloß ein 'Adressbuch' der Interessenvertretungen sein, sondern zugleich über Ziele und Reichweite der Interessenvertretungen Auskunft geben", zitierte das Portal "The Pioneer" aus dem Gesetzentwurf, der am Mittwoch vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden solle. Durch die vorgeschlagenen Änderungen solle "die Aussagekraft der Registereinträge verbessert werden".
Die Pflicht zur Registrierung gilt seit Anfang 2022. Künftig soll sie dem Bericht zufolge bereits dann greifen, wenn Interessenvertreter Kontakt mit Referenten und Referatsleitern in der Regierung aufnehmen. Bisher war eine Registrierung erst von der Ebene der Unterabteilungsleiter aufwärts erforderlich. "Aus dem Lobbyregister soll künftig besser ersichtlich werden, mit welcher Qualität und inhaltlichen Zielrichtung eine Interessenvertretung versucht, Einflussnahme zu betreiben", heißt es demnach weiter in dem Entwurf.
Dem Bericht zufolge müssen Lobbyisten künftig angeben, auf welche konkreten Vorhaben sich die Interessenvertretung beziehen soll. Ihre Stellungnahmen und Gutachten dazu sollen im Register hochgeladen werden müssen. Im Gesetz solle zudem klargestellt werden, dass Lobbyagenturen angeben müssen, in welchem Auftrag sie arbeiten und welche Summen dahinterstehen. Außerdem müssen Lobbyisten im Register angeben, wenn sie in den vergangenen fünf Jahren Mitglied des Bundestags waren oder Regierungsämter hatten, wie "The Pioneer" weiter berichtete.
Die Koalition wolle damit die Transparenz beim Wechsel von Mandats- und Amtsträgern in Tätigkeiten der Interessenvertretung erhöhen. In dem Entwurf ist dem Bericht zufolge von einem "Drehtüreffekt" die Rede. Zudem wird demnach die Möglichkeit gestrichen, Finanzangaben zu verweigern und eine "Pflicht zur Angabe der Hauptfinanzierungsquellen" eingeführt.
Die in der Ampel-Koalition umstrittene Regelung, wonach Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände und Kirchenvertreter von der Eintragungspflicht ins Register ausgenommen sind, würde nach dem Entwurf bestehen bleiben, wie "The Pioneer" weiter berichtete.
T.Resende--PC