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Ampelkoalition einigt sich unter großen Mühen auf Heizungsgesetz
Die Ampelkoalition hat nach monatelangem Kräftemessen ihren Streit um das Heizungsgesetz beigelegt. Das ursprünglich anvisierte Verbot des Einbaus von Öl- und Gasheizungen ab 1. Januar 2024 ist vom Tisch: Die am Dienstag erzielte Grundsatzeinigung der drei Koalitionsfraktionen sieht jahrelange Übergangsfristen für Bestandsbauten vor. Zudem soll die staatliche Förderung noch einmal aufgestockt werden. Das Gesetz soll noch diese Woche in den Bundestag eingebracht und vor der Sommerpause verabschiedet werden.
Die Einigung im festgefahrenen Streit der Ampel-Fraktionen wurde erst durch eine Intervention von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und weiterer Regierungsmitglieder möglich. Durch den Kompromiss werde das Gesetz "noch ein Stück weit besser gemacht", sagte Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge. Ihr FDP-Kollege Christian Dürr hob hervor, dass die Pläne "fundamental" im Sinne der Liberalen geändert worden seien. SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich sagte, nun schaffe die Koalition "Verlässlichkeit für die Menschen".
Der Kompromiss beinhaltet eine enge Verzahnung der Vorgaben für klimafreundliche Heizungen im neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit der kommunalen Wärmeplanung. Für die Menschen bedeutet dies konkret, dass die Vorschrift zum Einbau von klimafreundlichen Heizungen in Bestandsbauten erst "ab etwa 2028" gelten, wie FDP-Fraktionschef Dürr betonte.
Die "Sorge", dass zum 1. Januar 2024 Gasheizungen verboten würden, "kann man den Menschen jetzt nehmen", sagte Dürr. Die FDP hatte sich bis zuletzt gegen die ursprünglichen Pläne des Grünen-geführten Bundeswirtschaftsministeriums für das Heizungsgesetz gewehrt.
Zunächst sind nun die Städte, Kommunen und Landkreise in der Pflicht: Erst müssen sie ihre kommunalen Wärmepläne vorlegen, die den Bürgerinnen und Bürgern Gewissheit über die Optionen für die Wärmeversorgung geben. Bis dies soweit ist, können sie sich für eine Heizung ihrer Wahl entscheiden, ohne Vorfestlegung auf eine bestimmte Technologie. Großstädte sollen bis Ende 2026 kommunale Wärmepläne vorlegen, kleinere Städte und Landkreise bis Ende 2028.
"Solange keine Kommunale Wärmeplanung vorliegt, gelten beim Heizungstausch die Regelungen des GEG noch nicht", heißt es in dem Beschlusspapier der Koalition - Hauseigentümer haben also weitgehend freie Wahl. "Auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten" gelte zudem, dass Gasheizungen ab dem 1. Januar 2024 noch eingebaut werden können, wenn diese auf Wasserstoff umrüstbar sind. Nur in Neubaugebieten "gelten die Regelungen des GEG unmittelbar ab 1.1.2024".
Noch am Dienstagvormittag hatte die FDP verhindert, dass das Gesetz in dieser Woche im Bundestag beraten wird; damit gefährdete sie den ursprünglichen Plan der Ampel, das Projekt noch vor der Sommerpause zu verabschieden.
Auf Bitten der Fraktionen schalteten sich dann Kanzler Scholz und die Minister Christian Lindner (FDP) und Robert Habeck (Grüne) in die Beratungen ein. Dem Kanzler sei es dabei auch darum gegangen, "dass die Koalition insgesamt Handlungsfähigkeit beweist", sagte SPD-Fraktionschef Mützenich.
Habeck erklärte nach den Beratungen: "Insgesamt gibt die Einigung die Chance, die Debatte zu befrieden und den gesellschaftlichen Rückhalt für Klimaschutz zu stärken."
Mützenich und Dröge betonten, dass der Kompromiss auch staatliche Förderung und einen sozialen Ausgleich vorsieht. "Wir wollen niemanden zu etwas verpflichten, das in der jeweiligen Lebenslage nicht leistbar ist", heißt es in dem Fraktionspapier. Die bislang von der Bundesregierung vorgesehenen Förderungen sollten "noch mehr ausgeweitet werden", sagte Dröge. Über den genauen Umfang müsse im weiteren Verfahren beraten werden.
L.Carrico--PC