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Europäischer Rechnungshof sieht erheblichen Verbesserungsbedarf beim Bodenschutz
Der Europäische Rechnungshof sieht beim Schutz natürlicher Böden in der EU erheblichen Verbesserungsbedarf. Die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten hätten die dafür zur Verfügung stehenden finanziellen und gesetzgeberischen Mittel im Zeitraum 2014 bis 2022 "nicht ausreichend genutzt", heißt es in einem am Montag veröffentlichten Sonderbericht. Die Rechnungsprüfer kritisieren darin zudem die Standards in der EU als "häufig nicht besonders ehrgeizig".
EU-Vorschriften etwa im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) oder die Nitrat-Richtlinie sollen dazu beitragen, dass sich die Qualität der Böden in Europa verbessert. Aktuell seien allerdings rund zwei Drittel von ihnen in einem ungesunden Zustand, was teilweise auf die Bewirtschaftung oder Düngung zurückzuführen sei, erklärte der EU-Rechnungshof.
Zugleich landeten Fördermittel aus dem Topf für die Entwicklung des ländlichen Raums nur zu einem kleinen Teil in Gebieten mit akuten Bodenproblemen: Deutschland etwa habe für Niedersachsen in den Jahren 2016 bis 2019 einen sehr hohen Stickstoffüberschuss von 120 bis 162 Kilogramm je Hektar angegeben, aber nur ein Prozent des Gesamtbudgets zur Bewältigung dieses Problems bereitgestellt, führte der Rechnungshof in dem Sonderbericht aus.
Im Zuge der neuen GAP gebe es ab nächstem Jahr für den Zeitraum 2023 bis 2027 zwar einige Verbesserungen. Der Rechnungshof erwartet dadurch jedoch keine substanziellen Veränderungen: Umweltauflagen, die Landwirte erfüllen müssen, um EU-Fördergelder zu erhalten, gingen oft nicht weit genug. Die Anforderungen der Mitgliedstaaten an die Bodengesundheit erforderten "nur selten eine Änderung der Anbaumethoden", monierten die Rechnungsprüfer.
Sie empfehlen der Kommission, die Datenlage zur Bodengesundheit zu verbessern, die Möglichkeit von Ausnahmen einzuschränken und sich für eine vollständige Umsetzung der Nitrat-Richtlinie einzusetzen. Die Brüsseler Behörde gestand ein, dass die Potenziale der GAP nicht vollständig ausgeschöpft worden seien und dass "die Mitgliedstaaten einige zusätzliche, effizientere Maßnahmen hätten in Betracht ziehen können".
In Bezug auf Datenlücken zu Nährstoffbilanzen würden Maßnahmen ergriffen, "um Abhilfe zu schaffen", erklärte die Kommission. So müssten die Mitgliedstaaten ab 2026 verpflichtend über ihre Belastungen berichten. Aktuell geschieht das noch freiwillig.
Die Kommission legte in der vergangenen Woche zudem einen neuen Gesetzentwurf zur Bodengesundheit vor, der in den kommenden Monaten von den EU-Staaten und dem Parlament diskutiert werden soll. Die EU hat das Ziel ausgewiesen, alle verunreinigten Böden bis 2050 wieder herzustellen.
A.Motta--PC