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Frankreichs Nationalversammlung weist Einwanderungsgesetz zurück
Die französische Nationalversammlung hat den Entwurf für ein umstrittenes Einwanderungsgesetz vorerst zurückgewiesen. Ein entsprechender Antrag der Grünen wurde am Montag mit knapper Mehrheit und mit Unterstützung der Linken, der Rechten und der Rechtspopulisten angenommen. Die Zurückweisung des Einwanderungsgesetzes ist eine schwere politische Niederlage für die Regierung von Präsident Emmanuel Macron. Laut Elysée-Palast bot Innenminister Gérald Darmanin daraufhin seinen Rücktritt an, der von Macron zurückgewiesen wurde.
Die Linken und die rechtspopulistische Partei Rassemblement National (RN) begrüßten die Annahme des Antrags. RN-Politikerin Marine Le Pen zeigte sich "entzückt" über das Ergebnis. Abgeordnete aus dem linken Spektrum forderten den Rücktritt von Innenminister Gérald Darmanin, für den die Zurückweisung des Einwanderungsgesetzes eine schwere Schlappe ist.
Darmanin hatte darauf gesetzt, vor allem mit den Rechten einen Weg zu finden, das Gesetz durch die Nationalversammlung zu bringen. Der Gesetzentwurf war zuvor vom Senat in einer stark verschärften Version verabschiedet worden.
Das Einwanderungsgesetz sollte ursprünglich sowohl die Integration von Migranten fördern als auch das Abschieben erleichtern. Später wurde der Fokus aus Sicht von Beobachtern jedoch deutlich auf eine Verschärfung gelegt. So sind unter anderem Maßnahmen vorgesehen, um straffällige Ausländer leichter abschieben zu können.
Darmanin hatte sich mit dem verschärften Text zufrieden gezeigt und verteidigte den Gesetzentwurf am Montag. Da das Regierungslager keine absolute Mehrheit hat, war es auf Stimmen der Rechtskonservativen angewiesen. Der verschärfte Text hatte aber auch intern Kritik beim linken Parteiflügel ausgelöst.
Es war der zweite Anlauf der Regierung, den Text zur Verabschiedung zu bringen. Im März hatte Premierministerin Elisabeth Borne eingeräumt, dass sich keine Mehrheit abzeichne.
Die Regierung in Paris kann nun entscheiden, ob sie das Gesetz in den Senat oder in den gemeinsamen Ausschuss schickt oder es zurückzieht.
Borne hat bereits erkennen lassen, dass sie nicht den Verfassungsparagrafen 49.3 nutzen will, mit dem das Gesetz ohne abschließende Abstimmung der Abgeordneten verabschiedet werden könnte. Einen daran anschließenden Misstrauensantrag würde die Regierung wohl überstehen, dabei aber einen Imageschaden in Kauf nehmen. Für Macron ist die Reform des Einwanderungsrecht das zweite große Reformprojekt nach der Rentenreform.
T.Resende--PC